Service für Verbraucher

 

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Neue EEG-Vergütungssätze für Photovoltaik-Dachanlagen ab dem 1. Februar 2013

Inbetriebnahme bis 10 kWp (Ct/kWh) 10 bis 40 kWp (Ct/kWh)
Ab 01.02.2013* 16,64 15,79
Ab 01.03.2013* 16,28 15,44
Ab 01.04.2013* 15,92 15,10

*) Die Degression der Vergütungssätze ab Februar 2013 bis April 2013 beträgt monatlich 2,2 Prozent

Alle Angaben ohne Gewähr!

Anmerkung: Für die Berechnung der Vergütung einzelner Anlagen gilt auch weiterhin, dass die einzelnen aufgeführten Vergütungssätze anteilig für den jeweiligen Leistungswert der Anlage bemessen werden (Mischkalkulation der jeweiligen Vergütungsklassen nach Anlagenleistung). Die Anlagenkategorie des Marktintegrationsmodells (größer 10 - 1.000 kWp) stellt eine scharfe Grenze dar (keine Mischkalkulation). D.h. für eine 11 kWp bzw. 999 kWp Anlage gilt das Modell und für eine 9 kWp bzw. 1.001 kWp gilt es nicht.

Eine aktuelle Übersicht über alle Vergütungsklassen und die mögliche Weiterentwicklung der Degression in 2013 finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage in der Rubrik BSW-Solar-Intern Archiv (Zugang über Mitglieder-Login).

 

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