Solarstromförderung aktuell

- Fronius/IBC Solar
Zum 1.1.2011 sind die Vergütungen um 13 Prozent abgesenkt worden. Nach einer Übereinkunft von Bundesumweltministerium und BSW-Solar sollen Teile der bereits zum 1.1.2012 gesetzlich verankerten Absenkung auf das Jahr 2011 vorgezogen werden. Dieser Kompromiss muss jedoch noch vom Bundestag bestätigt werden. Konkret ist demnach vorgesehen, im Falle eines sehr stark wachsenden Zubaus von Photovoltaik-Anlagen im Frühjahr dieses Jahres einen Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli 2011 vorzuziehen. Diese vorgezogene Reduzierung kann je nach Höhe des Marktwachstums 3 bis 15 Prozent betragen. Berechnungsgrundlage dieser Vorziehung ist die Entwicklung der Photovoltaik-Binnennachfrage in den Monaten März bis Mai 2011, die durch die Bundesnetzagentur ermittelt wird.
Übersicht Veränderungen in der Einspeisevergütung per 1. Januar 2012
| Gebäudeanlagen bis 30 kWp | 24,43 Cent je kWh |
| Gebäudeanlagen ab 30 kWp | 23,23 Cent je kWh |
| Gebäudeanlagen ab 100 kWp | 21,98 Cent je kWh |
| Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp | 18,33 Cent je kWh |
| Freifläche | 17,94 Cent je kWh |
| Freifläche auf Konversionsflächen | 18,76 Cent je kWh |
| Freifläche auf Ackerland | keine Vergütung (wie bisher) |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen bis 30 kWp | 12,43 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 8,05 Cent je kWh |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp | 11,23 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 6,85 Cent je kWh |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp | 9,98 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 5,60 Cent je kWh |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 500 kWp | keine Vergütung |
Aktuell:
Aufgrund des geringen Zubaus innerhalb des Zielkorridors in den ersten Monaten des Jahres 2011, wird die Absenkung zum 1.7. 0 Prozent betragen. Damit bleiben die Vergütungssätze nach derzeitiger Rechtslage das gesamte Jahr stabil. Die nächste Absenkung erfolgt erst wieder zum 1.1.2012.








