Solarwärmeförderung aktuell
Mit Wirkung ab 01.01.2012 gelten neue Fördersätze für das Marktanreizprogramm (MAP). So wird die Basisförderung für die Installation von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 90 Euro/qm festgesetzt.
Nach einer zwischenzeitlichen Erhöhung beträgt der Kesseltauschbonus ab dem 01.01.2012 wieder dauerhaft 500 Euro ohne dass eine weitere Absenkung geplant ist.
Für die gleichzeitige Errichtung einer Solarwärmeanlage zusammen mit einer Wärmepumpe oder einem Biomassekessel wird der Kombinationsbonus ebenfalls ab dem 01.01.2012 wieder auf die ursprüngliche Förderhöhe von 500 Euro festgelegt.
Neuerrichtung einer Kombianlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
| Basisförderung Altbau 1) | bis 40 qm Kollektorfläche: 90 Euro/qm ab 40 qm Kollektorfläche: 45 Euro/qm |
| Kombinationsbonus 3) | 500 Euro |
| Effizienzbonus 4) | 0,5 x Basisförderung |
| Solarpumpenbonus | 50 Euro |
"Solarhäuser"/EFH/ZFH im Gebäudebestand
| Basisförderung Altbau 1) | < 40 qm Kollektorfläche: 90 Euro/qm |
| Kombinationsbonus 3) | - |
| Effizienzbonus 4) | - |
| Solarpumpenbonus | - |
Erweiterung einer Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 2)
| Basisförderung Altbau 1) | 45 Euro/qm Kollektorfläche |
| Kombinationsbonus 3) | - |
| Effizienzbonus 4) | - |
| Solarpumpenbonus | - |
1) Als Altbauten gelten Gebäude, für die vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige oder ein Bauantrag erfolgt ist und die Heizung vor dem 01.01.2009 installiert wurde.
2) Die Erweiterung einer vorhandenen Solaranlage, die nur der Warmwasserbereitung dient, wird nicht gefördert
3) Solaranlage in Kombination mit einer Biomasseanlage oder Wärmepumpe Austausch eines alten Gas-/Ölkessels gegen einen neuen Gas-/Ölbrennwertkessel: 500 Euro
4) Der Effizienzbonus ist abhängig von bestimmten Anforderungen an die Gebäudehülle (EnEV 2009)
Eine Kollektorförderung für neue Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es nicht. Ansonsten gelten die Verpflichtungen des Erneuerbaren Energien Wärmegesetzes.
Wie läuft die Antragstellung?
Sie lassen Ihre Solarwärmeanlage von einem Handwerksbetrieb einbauen. Nach Fertigstellung stellen Sie bei der BAFA einen Förderantrag und legen die Rechnung und einen Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage bei, den Antrag erhalten Sie unter: www.bafa.de
Mit der Bewilligung des Antrags werden Ihnen die Fördermittel ausbezahlt. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zu stellen. TIPP: Lassen Sie sich von Ihrem Handwerker bestätigen, dass der Sonnenkollektor im Marktanreizprogramm förderfähig ist.
Aktueller Stand: 06.02.2012









