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Solarstromförderung aktuell

Foto: Fronius/IBC Solar

Zum 1. Juli 2010 steht eine erneute Anpassung der Einspeisevergütung für Solarstrom im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) an. Gemäß einem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag, der jedoch noch durch den Bundestag bestätigt werden muss, soll die Förderung dann je nach Anlagenklasse einmalig um weitere 8-13 Prozent sinken. Am 1. Oktober sinken die Vergütungssätze demnach in den jeweiligen Marktsegmenten nochmals um 3 Prozent, so dass sich die Änderungen schließlich auf 11-16 Prozent Degression aufsummieren - so wie ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehen. Weitere Änderungen gibt es bei Freiflächenanlagen und dem sogenannten Direktverbrauch. Daraus ergeben sich folgende Änderungen der Vergütung für Einspeisung beziehungsweise Direktverbrauch:

Übersicht Veränderungen in der Einspeisevergütung per 1. Juli

Gebäudeanlagen bis 30 kWp 34,05 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 30 kWp 32,39 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 100 kWp 30,65 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp 25,55 Cent je kWh
Freifläche 25,02 Cent je kWh
Freifläche auf Konversionsflächen 26,15 Cent je kWh
Freifläche auf Ackerland keine Vergütung
Direktverbrauch Gebäudeanlagen bis 30 kWp 22,05 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 17,67 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp 20,39 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 16,01 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp 18,65 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 14,27 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 500 kWp keine Vergütung

Übersicht Veränderungen in der Einspeisevergütung per 1. Oktober

Gebäudeanlagen bis 30 kWp 33,03 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 30 kWp 31,42 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 100 kWp 29,73 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp 24,79 Cent je kWh
Freifläche 24,26 Cent je kWh
Freifläche auf Konversionsflächen 25,37 Cent je kWh
Freifläche auf Ackerland keine Vergütung
Direktverbrauch Gebäudeanlagen bis 30 kWp 21,03 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 16,65 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp 19,42 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 15,04 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp 17,73 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 13,35 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 500 kWp keine Vergütung

Ausblick

Zum 1.1.2011 ist eine weitere Absenkung der Förderung vorgesehen. Die Basisdegression wird hier 9 Prozent betragen. Zusätzliche gibt es einen marktabhängigen Zu- oder Abschlag, je nach dem, wie stark sich der Zubau der Photovoltaik-Leistung im festgelegten Bemessungszeitraum entwickelt.

Aktueller Stand: 6. Juli 2010