Der Bundesverband Solarwirtschaft erklärt zum heute eröffneten Verfahren zur Förderung stromintensiver Unternehmen durch eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage
In einem heute eröffneten Verfahren überprüft die EU-Kommission die Förderung stromintensiver Unternehmen durch eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage. Jetzt muss die Bundesregierung schnell Klarheit schaffen, damit weiterhin feststeht, dass das Gesetz keine Beihilfe darstellt. Seit dem Preussen-Elektra-Urteil des europäischen Gerichtshofs im Jahr 2001 gilt dies als gesetzt.
Es ist sehr zu begrüßen, wenn die EU-Kommission sich um Klimaschutz und saubere Energieerzeugung kümmert. Entscheidende Hebel sind der Umstieg auf Erneuerbare Energien, wie ihn Deutschland mit dem EEG im Stromsektor erfolgreich betreibt, und die Senkung des CO2-Ausstoßes. „Ein ohne Zweifel europäisches Thema ist der Handel mit Verschmutzungsrechten, der de facto am Boden liegt. Wenn die EU-Kommission den Markt für CO2-Zertifikate wiederbelebt, hilft sie dem Klimaschutz sowie dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und stoppt zugleich die Subvention gerade der schmutzigsten Energien wie der Braunkohle“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
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