Alibi-Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende - vermeidbare Kostenlawine droht
Pressemeldung des Bundesverbandes Erneuerbare Energie zum Digitalisierungsgesetz
Ein Gesetz ohne Sinn und Ziel, das den Prozess der Energiewende sogar zurückwerfen könnte, statt ihn anzutreiben: Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sprach sich in der heutigen Anhörung zum Digitalisierungsgesetz klar gegen die zwangsweise Einführung von Smart-Metern bei neuen und bestehenden Ökostrom-Anlagen aus. Dr. Hermann Falk, BEE-Geschäftsführer: "Das Gesetz führt zu einer überflüssigen Kostenlawine, der Nutzen ist nicht ersichtlich."
Der verpflichtende Einbau eines Smart Meters bei Kraftwerken über 7 Kilowatt (kW) würde bereits bei Solaranlagen beginnen und bei Windkraftanlagen nicht Halt machen. Bestehende Gesetze wie das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regeln bereits, wie Netze hinreichend entlastet werden können. Windkraftanlagen sind schon heute regelbar und werden der Situation im Netz entsprechend dynamisch angesteuert, um beispielsweise Blindstrom einzuspeisen. Die im Gesetz vorgesehene Smart-Meter-Technologie hingegen ist der derzeit eingesetzten Technik zur Anlagensteuerung deutlich unterlegen.
"Auch die Kosten-Nutzen-Analyse, die das Bundeswirtschaftsministerium für diesen Gesetzentwurf vorlegt, ist nicht nachvollziehbar", so BEE-Geschäftsführer Falk. Die absehbaren Kosten für Verbraucher und Solaranlagen-Betreiber wären viel zu hoch. Die im Gesetzesentwurf abgebildeten Kostenobergrenzen sind zudem intransparent. Es ist unklar, wer verschiedene Nachrüstungs- und Umbaukosten trägt wie z.B. den ggf. notwendigen Austausch eines Wechselrichters oder Zählerschranks. Entsprechende Anfragen gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium und im Deutschen Bundestag blieben bislang unbeantwortet.
Es liegt auf der Hand: Entweder trägt der Anlagenbetreiber die unnötigen Kosten oder der Stromkunde über die Netzentgelte.
Hermann Falk: "Verbraucher und Produzenten Erneuerbarer Energien sollen höhere Kosten aufgebürdet werden. Auch ihre Rechte auf informationelle Selbstbestimmung werden eingeschränkt, ohne dass ihnen oder der Energiewende ein messbarer Nutzen entsteht. Der Gesetzentwurf muss nachgebessert werden, um unnötige Kosten zu vermeiden."
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