Zur Einigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission zum Energiepaket

Aktuelles Statement von BEE-Geschäftsführer Dr. Falk

Die Bundesregierung hat sich heute mit der EU-Kommission zum Energiepaket geeinigt. Dazu erklärt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V.:

"Der Bundesverband Erneuerbare Energie begrüßt, dass nach der Einigung zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission für die Energiebranche insgesamt Planungssicherheit besteht. Nach schwierigen Gesetzgebungsverfahren und Verhandlungen zwischen Bundesregierung und EU-Kommission ist das Umfeld für die gesamte Energiebranche abgesteckt; zu den laufenden Verfahren hatte der BEE im Detail und differenziert kommuniziert. So zementiert die Einigung nun auch Punkte, die einer sauberen und zukunftsorientierten Energieversorgung im Wege stehen. Dazu zählt vor allem der Umgang mit Braunkohlekraftwerksstrom. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum der Einsatz von Strom aus Braunkohlekraftwerken beim Braunkohletagebau weiterhin von der EEG-Umlage ausgenommen bleibt und damit die EEG-Umlage erhöht. Strom aus Erneuerbare Energie-Anlagen, die größer als 10 kW installierter Leistung sind, wird hingegen mit einem Teil der EEG-Umlage belastet.

Unsere Rechtsansicht, dass das EEG keine Beihilfe ist, wird durch die Entscheidung der Bundesregierung, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Einstufung als Beihilfe in 2. Instanz zu klagen, unterstützt. Die EU-Vorgabe, technologieindifferente Ausschreibungen einzuführen, sieht der BEE sehr kritisch. Diese Vorgaben laufen einem systemisch sinnvollen Ansatz zuwider.

Zudem ist es verwunderlich, dass die EU-Kommission weiterhin bis in die kleinsten Details der Energiepolitik der Mitgliedsstaaten hinein regiert. In Zeiten des Brexits sollte man auch hier ernst nehmen, dass sich sowohl der Präsident der EU-Kommission als auch der Präsident des Europäischen Parlaments gegen die Einmischung der EU-Kommission in politische Detailfragen der Mitgliedsstaaten ausgesprochen haben."

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