Referentenentwurf Gebäudeenergiegesetz: Zu wenig Erneuerbare Energien, zu wenig Klimaschutz

Anmerkungen des Bundesverbandes Erneuerbare Energie

"Der Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück", fasst Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V., die vom BEE im laufenden Konsultationsverfahren eingereichte Stellungnahme zusammen. Aus Sicht des BEE ist der Klimaschutzgedanke im Gebäudeenergiegesetz zu kurz geraten, vor allem, weil die Einsatzmöglichkeiten für fossile Energieträger noch immer zu groß seien.

"Der Referentenentwurf Gebäudeenergiegesetz entstammt in seinen Grundzügen der Zeit vor den Pariser Klimabeschlüssen und dies ist deutlich zu lesen", kritisiert Uphoff. So sei etwa der verpflichtende Anteil Erneuerbarer Energien noch immer auf dem Stand von 2008. "Die Wärme- und Kälteversorgung sollte erneuerbar und effizient sein, doch dieses Zusammenspiel setzt der Referentenentwurf nicht als Priorität. Stattdessen werden effiziente, aber fossile Lösungen honoriert. Gleichzeitig bleibt der Bestandsschutz für die ineffizienten Heizanlagen unnötig lange gewährt."

Alte Heizungen sollten modernisiert werden. Zusätzlich werden mehr Erneuerbare Energien benötigt – beim Heizen und Kühlen, in der Kraft-Wärme-Kopplung und ebenso in Wärmenetzen." Nur so ließe sich Klimaschutz erreichen. Gebäudebesitzer hätten die Flexibilität haben können, sich für die kosteneffizientesten technischen Lösungen für ihr Gebäude zu entscheiden. Diese Chance jedoch bleibe nun ungenutzt, so Uphoff.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG) zusammenlegen. Die Wärme- und Kälteversorgung in Deutschland soll damit sauberer und effizienter sowie das geltende Einergieeinsparrecht vereinheitlicht werden. „Diese Zusammenlegung ist sinnvoll, doch werde der Referentenentwurf Gebäudeenergiegesetz dem eigentlichen Ziel trotz mancher guter Ansätze nicht gerecht“ erklärt Uphoff. Es bleibt ein mutloser Entwurf auch insofern, da die europarechtlichen Vorgaben der Bundesregierung genügend Spielraum geboten hätten.

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