Ausbau Erneuerbarer Energie bis 2030 auf EU-Ebene fortschreiben
Aktuelle Pressemeldung des Bundesverbandes Erneuerbare Energie
Die Europäische Union (EU) verhandelt derzeit im Rahmen der sogenannten Governance-Verordnung den Ausbau der Erneuerbaren Energien in der EU bis zum Jahr 2030. Hierzu treffen sich am morgigen Freitag, 27. Oktober 2017, die Verhandler der 28 EU-Mitgliedstaaten. Basierend auf den 2020-Zielen, appelliert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) für eine konsequente Fortschreibung der europäischen, national verbindlichen Ausbauziele für Erneuerbare Energien bis 2030.
Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die Verordnung besonders wichtig, weil bislang – anders als bis 2020 – keine verpflichtenden nationalen Ausbauziele vorgesehen sind. Der BEE wünscht sich von der EU ein klares Bekenntnis für mehr Erneuerbare Energien. "Erneuerbare Energien sind die Basis für eine ökonomisch moderne Energiewirtschaft, die darüber hinaus das Klima schützt. Verbindliche nationale Ausbauziele schaffen die Basis für die weitere wirtschaftliche Entwicklung sowie Investitionen auch in neue Geschäftsmodelle und Innovationen", sagt Dr. Peter Röttgen, Geschäftsführer des BEE. Kohärente, detaillierte und für alle EU-Mitgliedsstaaten standardisierte nationale Ausbaupläne stellen aus Sicht des BEE eine stabile Informationsgrundlage dar, die Investitionsentscheidungen begünstigt.
Bis Ende dieses Jahres werden die Vorschläge der Europäischen Kommission aus dem Clean Energy Package im Europäischem Rat und im Europäischem Parlament beraten. 2018 starten die Verhandlungen zwischen den zwei EU-Institutionen. Ab 2021 sollen die Beschlüsse dann in Kraft treten. In einem Brief (siehe Anlage) rufen deutsche und europäische Vertreter der Windenergie-Branche dazu auf, ein klares Signal für die Investitionsentscheidungen bis 2030 zu setzen.
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