BEE begrüßt die Aufhebung des Mischpreisverfahrens am Regelenergiemarkt durch das OLG Düsseldorf
Aktuelle Pressemeldung des Bundesverbandes Erneuerbare Energie
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Das OLG hat damit einer Klage der ‚Next Kraftwerke‘ und anderer Marktakteure entsprochen.
"Erneuerbare Energien werden auch in der Regelenergie konventionelle Kraftwerke zunehmend ersetzen. Deshalb ist es wichtig, dass die wettbewerblichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass die Erneuerbaren diese Aufgaben besonders mit Blick auf die steigende Flexibilisierung, etwa über Biogasanlagen, erfüllen können. Das Mischpreisverfahren hingegen bevorzugt systematisch konventionelle Anlagen und ist teurer als das Vorgängermodell. Erneuerbare-Energien-Anlagen, die wesentlich zur Kostensenkung in den vergangenen Jahren beigetragen haben, werden aus dem Markt gedrängt. Besonders für Biogasanlagen bedeutet das Mischpreisverfahren eine erhebliche Verschlechterung der Marktbedingungen und führte deshalb bereits zu Marktaustritten. Zudem verursacht es erhebliche Mehrkosten für die Verbraucher. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist daher folgerichtig", so die BEE-Präsidentin, Dr. Simone Peter.
Im Zuge der Einführung der Regelarbeitsmärkte soll das Mischpreisverfahren sowieso wieder abgeschafft werden. Der BEE hatte Vorschläge entwickelt, wie die negativen Auswirkungen gemindert werden können, bis die Regelarbeitsmärkte das Mischpreisverfahren ersetzen.
"Die Branche kann und will mehr Verantwortung in der Energieversorgung übernehmen. Dafür gilt es jetzt in eine Systematik einzusteigen, die bessere Bedingungen für die Erneuerbaren Energien bietet, als dies bislang häufig der Fall war", so Peter abschließend.
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