Heutige Bundestagsbeschlüsse zum Klimaschutz- und Energiewirtschaftsgesetz: Solarwirtschaft begrüßt Verschärfung der Klimaschutzziele – mit vertagter Beschleunigung des EE-Ausbaus blieben diese allerdings vorerst weitgehend wirkungslos – die Große Koalition habe Wort gebrochen und wirksame Klimaschutzinstrumente aus wahltaktischen Gründen verzögert
Die Solarwirtschaft begrüßt die Verschärfung der Treibhausgas-Minderungsziele, die heute vom Bundestag im Rahmen einer Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen werden. Insgesamt seien diese nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW) aber mangelhaft. Wesentliche Instrumente zu ihrer Umsetzung seien erneut vertagt worden.
Dringend notwendige Beschlüsse für eine starke Beschleunigung des Solartechnik- und Speicher-Ausbaus wurden ebenso vertagt wie die Schaffung fairer Marktbedingungen für diese unverzichtbaren Energiewende-Technologien, z. B. mittels der Beseitigung von Förderdeckeln und einer angemessenen CO2-Bepreisung fossiler Energieträger. Zwar seien ambitioniertere Klimaschutzziele verabschiedet worden. Bis zu einer deutlichen Nachschärfung der Instrumente für deren Umsetzung blieben diese allerdings weitgehend wirkungslos.
Die Bundesregierung kündigte im Rahmen des bereits gestern verabschiedeten „Klimaschutz-Sofortprogramms“ erst für die kommende Legislaturperiode an, den Ausbau Erneuerbarer Energien an die neuen Emissionsziele anpassen zu wollen. Ende letzten Jahres hatte sie in einem Entschließungsantrag zum EEG 2021 noch angekündigt, bereits „im ersten Quartal 2021 einen weitergehenden Ausbaupfad der Erneuerbaren Energien zu definieren, der die Kompatibilität mit dem neuen Europäischen Klimaziel 2030 und den erwarteten Europäischen Zielen zum Ausbau der Erneuerbaren sowie mit dem Ziel der Klimaneutralität in Europa in 2050 gewährleistet.“
Zur nun von der Bundesregierung geäußerten erneuten Ankündigung, dies erst nach der Bundestagswahl nachholen zu wollen, äußerte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig: „Nach dem jüngsten Wortbruch ist auch dieser Scheck leider weitgehend ungedeckt, allein schon, da dazwischen eine Bundestagswahl liegt.“ Bis zu einer neuerlichen Gesetzesinitiative werde wertvolle Zeit verloren. Eine Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus sei längst überfällig. Eine aktuell erfreuliche Marktdynamik bei Solarstromanlagen drohe nun infolge zu kleiner Fördertöpfe und zu scharfer Degressionsregeln, in den kommenden Monaten ausgebremst zu werden.
„Aus wahltaktischen Gründen wird hier die Bekämpfung des Klimawandels verzögert. Das kommt uns teuer zu stehen und vergrößert die Energielücke, die nun mittels klimaschädlicher Energieimporte geschlossen werden muss“, so Körnig. Ein nachvollziehbarer Grund für die neuerliche Verschiebung einer dringend notwendigen kraftvollen Beschleunigung des EE-Ausbaus in die kommende Legislaturperiode läge nicht vor.
Im Huckepack zur aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden vom Bundestag heute lediglich einmalige Sonderausschreibungen für große Solarstromanlagen im Jahr 2022 im Umfang von insgesamt 4,1 Gigawatt beschlossen. Die bis zum Ende des Jahrzehnts von der Bundesregierung vorgesehene Photovoltaik-Kraftwerkskapazität in Höhe von 100 Gigawatt sei damit lediglich um 4 Prozent nachgebessert worden. Marktforscher und Wissenschaftler hatten hingegen wiederholt mindestens eine Verdoppelung der Ausbauziele angemahnt und auch eine Heraufsetzung der Ausbauziele für kleinere Solarsysteme auf Wohn- und Gewerbedächern gefordert. Bei der aktuellen Gesetzesreform gingen diese leer aus.
Der BSW begrüßt hingegen, dass die Bundesregierung in einigen wichtigen Detailfragen in ihrem jüngsten Gesetzespaket Empfehlungen der Branche folgte. So baute sie vereinzelt Marktbarrieren für Prosumer und größere Solarparks sowie den Einsatz von Batteriespeichern ab. Der BSW wird Unternehmer in einem Merkblatt über relevante Gesetzesänderungen informieren.
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