Erneuerbare im Verkehrssektor voranbringen und in einen auf Flexibilitäten ausgerichteten Strommarkt einbetten

Aktuelle Pressemitteilung des Bundesverbandes Erneuerbare Energie

Für den Bereich Mobilität appelliert der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) an die Ampel-Koalitionsverhandlungen, die Möglichkeiten des Einsatzes Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor inklusive Wechsel auf neue Antriebstechnologien und die entsprechende Infrastruktur zu stärken und gleichzeitig die Reduzierung des Einsatzes fossiler Kraftstoffe und ein modernes, attraktives Mobilitätsverhalten voranzutreiben. „Im Mobilitätssektor ist insbesondere die direkte Elektrifizierung von Fahrzeugen eine wichtige Voraussetzung für Effizienzerfolge. Der Strom für die Elektromobilität muss jedoch vollständig aus Erneuerbaren Energien kommen, um das Klima zu schützen und regionale Wertschöpfung zu stärken. Um den steigenden Bedarf für die Elektromobilität zu decken – der BEE erwartet hier bis 2030 einen Anstieg des Anteils von Strom aus Erneuerbaren Energien von 5 auf 49 TWh aufgrund der Zunahme der E-Autos auf rund 13 Millionen Fahrzeuge -, brauchen wir deutlich mehr Erneuerbare Energien. Zudem ist die klimafreundliche Umgestaltung des Bestandsverkehrs (Dekarbonisierung der Kraftstoffe) vorzunehmen und sind Lösungen für schwierig zu elektrifizierende Verkehrsmittel (Flug-, Schiffs- und Schwerlastverkehr) anzubieten. Deshalb ist auch die Nutzung von bio- und strombasierten Kraftstoffen als klimafreundlicher Ersatz für fossile Kraftstoffe unverzichtbar“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Konkrete Maßnahmen seien die ambitionierte Verstetigung der Förderung privater Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität sowie verstärkte Anreize zur Umrüstung von kommunalen und privaten Fahrzeugflotten, die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die systemdienliche Steuerung von Ladevorgängen und die Einbettung der E-Mobilität in einen auf Flexibilitäten ausgerichteten Strommarkt. Hier ergäben sich beispielsweise deutliche Anreize für die Lastverschiebung bei variablen Stromtarifen. Darüber hinaus müsse die Treibhausgasminderungsquote im Bundesimmissionsschutzgesetz entsprechend den Zielen des Klimaschutzgesetzes ambitioniert weiterentwickelt werden, um die Nachfrage nach Erneuerbaren Antriebstechnologien anzureizen und auf einen Mindestanteil von 50 Prozent Erneuerbare Energien anzuheben. Im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote und durch Investitionsförderungen seien auch fortschrittliche Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe und grüner Wasserstoff in den Markt zu integrieren. Wasserstoff sowie strombasierte Kraftstoffe mit Kohlenstoff aus fossilen Quellen sollten grundsätzlich nicht gefördert werden und bestehende Subventionen im fossilen Verkehr abgeschmolzen werden, fordert Peter abschließend.

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