BEG-Reform: Höhere Fördermittel für erfolgreiche Wärmewende zwingend
Pressemitteilungen des BEE
Berlin, 26.09.2023: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat heute seine Stellungnahme zum Reformentwurf der Förderrichtlinie Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt. „Mit der BEG-Reform entscheidet sich, ob Deutschland seine Klimaziele im Wärmesektor erreichen wird”, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Würden die Fördermittel nicht erhöht und Bürokratie abgebaut, drohe Stillstand in den kommenden Jahren.
„Nachdem die Fristen für den Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung verzögert wurden, hängt es nun von der Ausgestaltung des BEG ab, ob schon vor Ablauf der Frist Schwung in die Wärmewende kommt. Die Förderrichtlinie muss dafür sorgen, dass der Umstieg auf erneuerbare Heizungstechnologien schon ab 2024 attraktiver ist als der Einbau einer fossilen Heizung”, so Peter. „Wenn sich in den kommenden Jahren nichts tut, wird Deutschland seine Klimaziele in diesem Sektor krachend verfehlen.”
Dafür seien insbesondere die maximal förderfähigen Kosten an die Realität anzupassen. „Der aktuelle Entwurf bedeutet de facto eine Senkung der Fördermittel. Damit lässt sich die Wärmewende nicht vorantreiben”, so Peter. Statt die Förderung beim Heizungstausch für die erste Wohneinheit von 60.000 auf 30.000 Euro zu halbieren, müsse sie mindestens 45.000 Euro betragen. Im Falle einer erneuerbaren Hybridheizungsanlage und von erdgekoppelten Wärmepumpen müsse sie weiterhin 60.000 Euro betragen, weil die erforderlichen Investitionen in diesen Fällen höher seien. Ansonsten sei zu befürchten, dass die Anzahl der Neuinstallationen dieser besonders effizienten Anlagen gegen Null sinke.
Daneben sei der Klima-Bonus auch auf vermieteten Wohnraum und auf Nichtwohngebäude auszuweiten. „Es spielt keine Rolle, ob CO2 in einer Mietwohnung, einem Büro oder einer selbstgenutzten Immobilie entsteht”, so Peter. „Es müssen so schnell wie möglich alle Heizungen auf Erneuerbare Energien umgestellt werden.” Da die geförderten Kosten nicht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden könnten, würde dies auch zu deren Entlastung bei Modernisierung beitragen.
Neben der Erhöhung und Ausweitung der Fördermittel sieht die Präsidentin des BEE auch in den bürokratischen Hemmnissen ein Problem. „Bürokratische Anforderungen sind auf das Nötigste zu beschränken, damit die Mittel ihre Wirkung voll entfalten können und auch tatsächlich abgerufen werden. Damit werden auch die KfW und das BAFA entlastet”, so Peter abschließend.
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