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BEE begrüßt Reform des Wärmeplanungsgesetzes
Pressemitteilung des BEE
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Berlin, 17.11.2023: Der Bundestag hat heute das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) verabschiedet. „Die Parlamentarier haben wichtige Maßnahmen im Gesetz nachgebessert, die zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Deutschland notwendig sind“, so die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter. „Wir freuen uns, dass mit dem WPG ein weiterer Baustein für die seit Jahren überfällige Wärmewende geliefert wurde.“
Mit dem WPG soll der Ausbau der Fern- und Nahwärme sowie die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung vorangetrieben werden. Neben dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das vor allem die Umstellung der dezentralen Wärmeversorgung von Gebäuden auf Erneuerbare Energien voranbringen soll, ist das WPG der zweite wichtige Baustein zur Erreichung der Ausbau- und der Klimaziele im Wärmebereich.
„Mit der Reform des Wärmeplanungsgesetzes wurde das überragende öffentliche Interesse für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien sichergestellt“, so Peter. „Das wird die Planung und den Bau von Wärmeanlagen und -netzen deutlich erleichtern und sendet ein wichtiges Zeichen an die Branche.“
Sehr zu begrüßen sei auch die Anhebung des Biomasse-Deckels, der eine zentrale Forderung des BEE war: „Dass der Deckel erst für Wärmenetze ab einer Länge von 50 Kilometern gilt, stellt eine deutliche Verbesserung dar“, so Peter. „Die zunächst vorgesehene Begrenzung auf 20 Kilometer für den Einsatz nachhaltiger Biomasse hätte die Nutzung lokaler, nachhaltiger und dauerhaft verfügbarer Biomassepotenziale an geeigneten Standorten verhindert“, so Peter.
„Jetzt kommt es auf die Kommunen an, die Wärmewende mit Leben zu füllen und ihre Wärmeplanung zügig aufzustellen und umzusetzen, um Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Dazu gehört auch, dass eine ausstehende Wärmeplanung nicht zum Einbau neuer fossiler Heizungen führt, die sich dauerhaft als Kostenfalle für Verbraucherinnen und Verbraucher erweisen wird“, so Peter abschließend.
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