Der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE) begrüßt den Entwurf zum Sondervermögen “Infrastruktur und Klimaneutralität”, fordert jedoch klare Begriffsdefinitionen und mehr Eindeutigkeit, damit die Klimaziele bis 2045 nicht verfehlt werden. “Für die konsequente Einhaltung der Klimaziele und den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen Sektoren kommt es jetzt darauf an, dass die Mittel zielgerichtet eingesetzt werden. Dafür braucht es klare Begriffsdefinitionen und ein modernes Verständnis von Wirtschaftlichkeit, das industrielle Transformation, erfolgreiche Zukunftstechnologien und Klimafolgekosten mitdenkt. Der Referentenentwurf bleibt zu ungenau”, erklärt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
Peter betont, dass die Errichtung des Sondervermögens ein wichtiges Signal für zukunftsgerichtete Investitionen sei und die Anerkennung notwendiger Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045 begrüßt werde. Zugleich mahnt der Verband an, dass die Auslegung der Begrifflichkeiten die ursprünglichen Intentionen des Vorhabens nicht verwässern dürfe. Nach Auffassung des BEE seien zentrale Begriffe zu unpräzise formuliert. So bleibe offen, was konkret unter dem Infrastruktur-Begriff für die Investitionen der Länder zu verstehen sei. Auf Bundesebene seien Begriffe wie “Energieinfrastruktur” oder “Digitalisierung” für zusätzliche Investitionen zu allgemein, um eine gezielte und wirksame Mittelverwendung sicherzustellen. “Als BEE erinnern wir an die Bekenntnisse des Koalitionsvertrages zu den Klimazielen, der Energiewende, der Einbeziehung aller Erneuerbaren Energien und Speicherpotenziale sowie zur Bedeutung von Flexibilisierung. Dabei müssen auch die Optimierung von Netzbetrieb und Netznutzung sowie die klimaneutrale Gasinfrastruktur Berücksichtigung finden. Hier muss nachgebessert werden”, so Peter.
Positiv bewerte der BEE, dass die Bundeszuschüsse zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) nicht über die vollen möglichen zwölf Jahre gestreckt, sondern in zehn gleichmäßigen Tranchen innerhalb der nächsten zehn Jahre bereitgestellt werden sollen. Zugleich sei anzumahnen, dass allein die jährliche Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von zehn Milliarden Euro nicht ausreichen würde, um den vollständigen Umstieg auf Erneuerbare Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität konsequent umzusetzen. Aus Sicht des Verbands greifen auch die im Entwurf vorgesehenen Erfolgskontrollen für Investitionen in Infrastruktur zu kurz. Zwar werde gefordert, dass eine Verbesserung der Infrastruktur sowie eine Förderung des Wirtschaftswachstums erreicht werden sollen. Doch bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung dürfe sich der Blick nicht auf den Status quo beschränken. “Wer heute in Infrastruktur investiert, muss auch die Transformation zur Klimaneutralität, das Ausmaß von potenziellen Klimafolgekosten und den Aufbau neuer Schlüsselindustrien wie der erneuerbaren Strom- und Wärmeversorgung, der Elektromobilität sowie der Wasserstoff- und Grüngaswirtschaft mitdenken”, so Peter abschließend.
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