Anmeldung Intersolar Workshop
Solarpark-Auktionen: Rechtlicher Rahmen und erste Projekterfahrungen
Seit April 2015 ermittelt die Bundesnetzagentur die Förderhöhe für Strom aus Freiflächenanlagen über Ausschreibungen. Den Rahmen hierfür bildet die Freiflächenausschreibungsverordnung, die ein Teil der EEG Novelle 2014 ist. Betreiber von neuen Freiflächenanlagen erhalten dann grundsätzlich nur noch eine finanzielle Förderung nach dem EEG, wenn sie erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben.
Der BSW-Solar möchte Sie mit den neuen Anforderungen an Freiflächenanlagen vertraut machen und mit Ihnen über erste Erfahrungen mit PV-Auktionen diskutieren. Für die neuen Ausschreibungsverfahren wird den Seminarteilnehmern unabdingbares Know-How zum Ablauf, den rechtlichen Voraussetzungen und drohenden Sanktionen rund um die Beteiligung an Ausschreibungen der Freiflächen vermittelt. Referenten berichten über ihre Praxiserfahrungen aus der ersten Ausschreibungsrunde.
Referenten: Malte Luks, Referent der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnnetz; Dr. Florian Valentin, Rechtsanwalt, von Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte
Die Veranstaltung ist auf Deutsch!
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