Energieverbraucher kritisieren EEG-Aufblähung

Beschwerde in Brüssel eingereicht

Die Befreiung der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage und den Netzentgelten hält der Bund der Energieverbraucher e.V. für eine große Ungerechtigkeit gegenüber Mittelstand und Verbrauchern. Der Verein hat deswegen Beschwerde in Brüssel eingereicht, weil die Befreiungen eine europarechtswidrige Beihilfe darstellen. Am 2. Februar 2012 wird der Vorstand des Vereins darüber mit der Kommission in Brüssel reden.

Die Industriestrompreise sind in Deutschland gegenüber den anderen EU-Ländern seit 2007 deutlich gesunken, ohne Berücksichtigung von Steuern und Abgaben. Deshalb gibt es keinen Grund, durch eine Befreiung von der EEG-Umlage und Netzentgelte die stromintensive Industrie noch ein weiteres Mal zu begünstigen, zu Lasten aller übrigen Verbraucher.

Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher fordert: „Die Privilegien der Industrie sind zu Lasten der übrigen Verbraucher ausgeufert. Die Bundesregierung muss diese Auswüchse dringend eingrenzen.“

Der Bund der Energieverbraucher e.V. kritisiert, dass die EEG-Umlage um das Doppelte unnötig aufgebläht ist: Durch die Befreiung der stromintensiven Industrie ist die EEG-Umlage um rund 0,8 Ct/kWh höher. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat hiergegen Beschwerde in Brüssel eingereicht. Aufgrund der Überzahlungen der Vorjahre ergibt sich ein negativer Nachholfaktor von 0,2 Ct/kWh. Die unzulässige und ungerechtfertigte Liquiditätsprämie erhöht die Umlage um weitere 0,1 Ct/kWh. Und die Börsenvermarktung des EEG-Stroms senkt alle Strompreise um etwa 0,6 Ct/kWh. Unter dem Strich mindert dieser Betrag die Belastung durch das EEG.

Wäre die EEG-Umlage von all diesem Ballast befreit, so betrüge sie bei gleicher Förderhöhe für Erneuerbare nur rund 1,8 Ct/kWh, wäre also nur halb so hoch wie derzeit. Mitnahmeeffekte durch die zu üppige Marktprämie und fragwürdige Bonuszahlungen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Strompreise und der EEG-Umlage sieht der Verein nicht. Überzogene Gewinne der Versorger, fehlender Wettbewerb bei der Stromerzeugung und Manipulationen der Stromhandelsgroßmärkte treiben die Preise.

Das EEG verhindert durch die Vermarktungspflicht an der Strombörse, dass die Stromkonzerne an der Börse die Preise noch weiter hochtreiben. Die EEG-Diskussion soll also weniger die Verbraucher schützen, als das Quasi-Monopol der Stromkonzerne bei der Erzeugung und Vermarktung.

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