Europäische Energiepolitik 2030 benötigt Transparenz und Verbindlichkeit

Statement des Bundesverband Erneuerbare Energie:

Im Gegensatz zur Richtlinie für die 2020er-Ziele aus dem Jahr 2009 gibt es dafür jedoch keine nationalen Ziele – bisher noch nicht einmal unverbindliche. Neben Zielvorgaben für den Anteil Erneuerbarer Energien sowie für die Effizienzsteigerung fehlt zudem eine Struktur, um Zielvorgaben überhaupt festzulegen und ihre Einhaltung durchzusetzen.

Deshalb drängen die Erneuerbaren- und Energieeffizienzverbände sowie Umweltschutzorganisationen in einem gemeinsamen Brief auf verbindliche Regeln in der Umsetzung der Energie- und Klimaziele für 2030. Sie appellieren an die Umwelt- und Energieminster der EU sowie an die Bundesminister Gabriel und Hendricks, sich für eine transparente, verbindliche und verlässliche Governance auf EU-Ebene einzusetzen, die für die Mitgliedstaaten Ziele sowie bei Zielverfehlung Konsequenzen festschreibt. Diese Regelungen müssen in die novellierte Erneuerbaren-Richtlinie Eingang finden und dadurch verbindlich werden. Statt einer Gesetzgebung setzen Teile der Kommission offenbar, so ist einem Schreiben vom 22. Juli zu entnehmen, auf unverbindliche nationale Klima- und Energiepläne, die nur zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission und ohne Einbindung des Europäischen Parlaments ausgehandelt werden. "Der Energieminsterrat sollte sich klar dazu bekennen, dass die Rechtsgrundle der nationalen Klima- und Energiepläne in einem Mitentscheidungsverfahren unter Beteiligung des Europäischen Parlaments beschlossen wird." Anderes stünde auch im Gegensatz zu den EU-Ratsbeschlüssen vom Oktober 2014, die ein zuverlässiges und transparentes Governance-System fordern.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das 2030-Paket das Kernelement der EU-Klima-und Energiepolitik sein und in den Governance-Regeln deren Umsetzung verortet werden soll, sind die bisherigen Beschlüsse viel zu lax, so Falk. Eine schwache Governance und ein kaum funktionierender Emissionshandel werden die Staaten der EU nicht zur Umsetzung einer ambitionierten Klima- und Energiepolitik veranlassen können.

 

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