Solarwirtschaft: Energierechtsnovelle im Bundestag nachbessern

Wichtige Regelungen zur Modernisierung und Flexibilisierung des Stromsystems und für vereinfachte Netzanschlüsse von Solarkraftwerken lassen weiter auf sich warten. Dies kritisiert die Solar- und Speicherbranche an der heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert die Mitglieder des Bundestages auf, den Gesetzesentwurf nachzubessern.

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung gleich zu Beginn der Legislaturperiode eine Energierechtsnovelle auf den Weg bringt. Diese sollte aber auch besonders dringende Maßnahmen enthalten, auf die die Solarbranche und die Bürger dringend warten“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Aus Sicht der Solar- und Speicherbranche sei nicht nachvollziehbar, weshalb relevante Regelungen zur Vereinfachung, Vereinheitlichung und Digitalisierung von Netzanschlüssen, die in einem Branchendialog erarbeitet wurden, im Gesetzesentwurf bislang nicht enthalten sind.

Wesentliche Verbesserungsvorschläge zu den Netzanschlussbedingungen würden auf einen breiten Konsens in der Energiewirtschaft treffen. Für eine effizientere und kostengünstigere Energiewende sollten diese Maßnahmen daher schnell umgesetzt werden. Unter anderem sollte die Transparenz über die Auslastung der Stromnetze erhöht werden. Dies würde es Solaranlagen-Projektierern viel Aufwand ersparen und ermöglichen, sich vor dem Stellen eines Netzanschlussbegehrens zunächst selbst zu informieren.

Beim Thema Netze gebe es insgesamt einen hohen Handlungsbedarf, mahnt Körnig: „Der Bundestag sollte die Digitalisierung von Netzanschlussbegehren vorschreiben und verbindliche Reservierungsmöglichkeiten für Netzkapazitäten schaffen, die in angemessener Form den Projektfortschritt berücksichtigen – zum einen, um die Planungs- und Investitionssicherheit für Projektierer zu verbessern, zum anderen, um die Blockade durch ungenutzte Zusagen zu vermeiden. Auch die Fristen im Netzanschlussprozess sollten einheitlich gestaltet und die Nicht-Einhaltung durch die Netzbetreiber sanktioniert werden.“

Der Interessenverband der Solar- und Batteriespeicherbranche mahnt auch die dringende Umsetzung wichtiger Teile des Solarpaketes 2024 und Solarspitzengesetzes 2025 noch in der aktuellen EnWG-Novelle an. Die ausstehende beihilferechtliche Genehmigung der EU blockiert unter anderem, dass auf deutlich mehr für die Landwirtschaft und Parkraumbewirtschaftung genutzten Flächen zugleich effizient klimafreundlicher Solarstrom erzeugt werde (Agri-PV und Parkplatz-PV). Auch die systemdienliche Glättung von Solarstrom-Einspeisespitzen durch Batteriespeicher liegt deshalb auf Eis. „Diese Maßnahmen gelten auch in der neuen Koalition als unstrittig. Die für eine beihilferechtliche Genehmigung erforderliche Gesetzesänderung ist überfällig und sollte im Rahmen der aktuellen EnWG-Novelle minimal-invasiv umgesetzt werden“, fordert Körnig.

Außerdem appelliert der BSW-Solar an den Bundestag, im Rahmen der aktuellen EnWG-Novelle die Rechtsunsicherheiten für Betreiber von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern und in Gewerbearealen zu beseitigen, die durch ein jüngstes BGH-Urteil zur „Kundenanlage“ entstanden seien. „Andernfalls werden wichtige Aktivitäten zur Solarisierung deutscher Innenstädte und Gewerbegebiete und damit zur Strompreissenkung bei Mietern und Unternehmen ausgebremst. Gemeinschaftliche solare Nutzungskonzepte wie Mieterstrom, On-Site PPA oder die vom Gesetzgeber gerade erst eingeführte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind ansonsten ernsthaft in Gefahr. Der Gesetzgeber ist jetzt gefragt, umgehend wieder Rechtssicherheit herzustellen, die entstandene Regelungslücke zu schließen und diesen neuen Energiewende-Bremsklotz schnell zu beseitigen“, so Körnig.

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