Solarwirtschaft begrüßt Vereinfachungen für Speicher

Mit einer Änderung des Baurechts schafft der Bundestag eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Speicher zur Strom-, Wärme- und Wasserstoffspeicherung in Deutschland nun schneller realisiert werden können. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt eine entsprechende Beschlussvorlage, die heute im Wirtschaftsausschuss des Bundestages beschlossen wurde. Erfreut zeigt sich die Interessenvertretung der Solar- und Speicherbranche zudem über die konsequente Netzentgeltbefreiung von Speichern. Damit können netzdienliche Batteriespeicher nun leichter wirtschaftlich betrieben werden.

Die Gesetzesänderungen, für die sich die Branche seit geraumer Zeit ausgesprochen hatte, werden am morgigen Abend vom Bundestag verabschiedet und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Konkret sieht die Gesetzesänderung vor, dass Speicher in die Liste der im Außenbereich zulässigen Maßnahmen nach Paragraf 35 Baugesetzbuch aufgenommen werden und damit künftig grundsätzlich erlaubt sind. „Das wird die baurechtliche Genehmigung und damit die Realisierung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich vereinfachen und rechtssicherer machen. Eine wichtige Hürde für den nötigen schnellen Ausbau der Speicher für eine effiziente und kostengünstige Energiewende wird damit abgebaut“, erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

Mit der gleichzeitig erfolgten Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes in § 118 Abs. 6, Artikel 1 wird die bisherige Benachteiligung von gemischt genutzten Speichern bei der Netzentgeltbefreiung beendet. Bisher konnten nur Speicher, die ausschließlich Strom aus dem Netz vollständig wieder ins Netz zurückspeisen, von Netzentgelten beim Strombezug befreit werden. Damit dieses Geschäftsmodell auch für Speicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen oder Kundenanlagen (Multi-Use-Speicher) wirtschaftlich umsetzbar wird, wurde die Erweiterung der Netzentgeltbefreiung notwendig.

„Multi-Use-Speicher sind für die Energiewende besonders nützlich, weil sie die Netzanschlusskapazität sehr effizient nutzen und Einspeisespitzen ins Stromsystem wie auch Strombezugsspitzen in Gewerbe und Industrie reduzieren können. Sie können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die Stromversorgung zu stabilisieren und die Strompreise für Verbraucher zu senken,“ so Körnig.

Rund 85 Prozent der in Deutschland bislang installierten Batteriespeicherkapazität in Höhe von rund 25 Gigawattstunden werden bislang nur für die Eigenversorgung in privaten Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben genutzt. Von der massengeschäftstauglichen Umsetzung der Regelungen zum Multi-Use wird es nun abhängen, wie schnell und in welchem Umfang diese Speicher für das Stromsystem flexibilisiert werden können.

„Speicher sind essenziell für die nächsten Schritte der Energiewende und eine erfolgreiche Integration erneuerbarer Energien in die Strom- und Wärmenetze. Die Neuregelungen werden dabei helfen, den Speicherausbau zu beschleunigen und ihre gewaltigen Potenziale als Effizienzbooster der Energiewende künftig noch besser zu heben“, sagt Körnig.

Davon unbenommen hat sich der BSW-Solar kürzlich dafür ausgesprochen, ein Ausbauziel von 100 Gigawattstunden Speicherkapazität bis 2030 gesetzlich festzulegen. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste der Zubau von Großspeichern aber noch deutlich erhöht werden. Dafür bedürfe es vor allem weiterer Verbesserungen beim Netzanschluss großer Batteriespeicher.

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