20 Jahre Erneuerbare-Energien-Gesetz
Solarstromförderung: BSW-Solar begrüßt Entschließung der Länderkammer
Pressesprachregelung zum Beschluss des Bundesrates vom 26.3.2010
Pressesprachregelung zum Beschluss des Bundesrates vom 26.3.2010
Als einen Schritt in die richtige Richtung begrüßt der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) die Beschlussfassung des Bundesrates, die für den Sommer 2010 geplante zusätzliche Absenkung der Solarstromförderung von bis zu 16 Prozent auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen. Sollte der Bundestag den Empfehlungen der Länderkammer folgen, würde der deutschen Solarbranche der Rücken gestärkt und geholfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Technologieführerschaft zu erhalten. Der BSW-Solar hatte der Politik bereits im letzten Herbst vorgeschlagen, eine zusätzliche Förderkürzung im Jahr 2010 vorzunehmen, diese aber auf fünf Prozent zu begrenzen.
Dem Mehrländer-Antrag im Bundesrat haben folgende Bundesländer zugestimmt: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Bremen. Damit sind sie im Einklang mit den Empfehlungen zahlreicher Energieexperten und dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung. 84 Prozent der Bürger hatten sich in einer aktuellen Umfrage von Infratest gegen eine drastische Kürzung der Fördersätze für Solarstrom ausgesprochen. Unter anderem das Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme (ISE) und die Landesbank Baden-Württemberg hatten sich nach ausführlichen Berechnungen für eine zusätzliche Förderreduzierung im einstelligen Bereich ausgesprochen. Der Gesetzesentwurf sieht hingegen eine Kürzung von bis zu 16 Prozent im Sommer 2010 vor.
Die Solarwirtschaft hofft, dass der Bundestag im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren dem Willen der Bürger und der Länderkammer folgen und die Kürzungspläne abmildern wird. Die Parlamentarier sollten nicht nur bei den Fördersätzen nachbessern. Die Förderfähigkeit von Photovoltaikanlagen auf ehemaligen Ackerflächen sollte ebenfalls erhalten bleiben. Ein entsprechender Antrag der Bundesländer Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern verfehlte nur knapp die Mehrheit.
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