Ökostrom-Umlage: Zeiten deutlicher Anstiege sind vorbei

Im Jahr 2015 werden sich auch die fallenden Börsenstrompreise noch deutlich stärker auf die EEG-Umlage auswirken als 2014

Die heute veröffentlichte Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur Entwicklung der EEG-Umlage liegt bei 5,85 bis 6,86 Cent pro Kilowattstunde für das Jahr 2015. Das ist ein Mittelwert von 6,35 Cent. Dieser liegt marginal über der bereits festgelegten EEG-Umlage von 6,24 Cent für das Jahr 2014. „Auch wenn es noch eine gewisse Schwankungsbreite gibt – eines ist klar: Die Zeiten deutlicher Anstiege der EEG-Umlage sind vorbei“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE).

Die Übertragungsnetzbetreiber selbst gehen davon aus, dass das EEG-Konto Ende September 2014 mit 903 Millionen Euro deutlich positiv sein wird. Dieses erfreuliche Ergebnis ist zustande gekommen, obwohl die ÜNB bei ihren Berechnungen des oberen Szenarios völlig unrealistische Zubaumengen für Offshore-Windkraft und sehr optimistische Zahlen für Photovoltaik angenommen haben. Diese Annahmen führen für sich genommen zu einem überhöhten Ergebnis für die EEG-Umlage.

Im Jahr 2015 werden sich auch die fallenden Börsenstrompreise noch deutlich stärker auf die EEG-Umlage auswirken als 2014. Deshalb sollten CDU/CSU und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen Maßnahmen verabreden, die die Grundversorger dazu bringen, die fallenden Börsenpreise an ihre Kunden weiterzugeben. Alle Stromkunden, die noch bei Grundversorgern sind, die die fallenden Börsenpreise nicht an die Kunden weiterreichen, sollten ihren Stromanbieter wechseln. Schon für 2014 ist absehbar, dass einige Anbieter ihre Tarife senken werden.

Der BEE warnt die künftige Koalition vor der Einführung von Kapazitätsmärkten für fossile Kraftwerke. Diese würden die EEG-Umlage unnötig in die Höhe zu treiben, weil sie Überkapazitäten in Deutschland aufrecht erhalten oder sogar noch vergrößern würden. Das würde den Börsenpreis für Strom weiter drücken und damit die Differenz zu den EEG-Vergütungen ausweiten.

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