Öffentliche Anhörung der EEG-Novelle: Parlament trägt Verantwortung für zukunftsfähige Stromversorgung
Aktuelle Pressemitteilung des Bundesverbandes Erneuerbare Energie
Heute findet die öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) statt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat seine Vorschläge bereits mehrfach gegenüber den Abgeordneten vorgebracht. Bei der Anhörung werden die Vertreterinnen der Fachverbände nochmals die Anliegen der Branche darlegen. „Wir fordern die Abgeordneten auf, dem Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor neuen Schwung zu verleihen, um dem wachsenden Bedarf nach sauberem Strom für Industrieanwendungen oder Elektromobilität Rechnung zu tragen. Und auch die aus der EEG-Vergütung fallenden Ü20-Anlagen brauchen Perspektiven, sonst wird ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden entstehen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
„Der aktuelle Entwurf ist nicht ausreichend, um mit den Ausbaupfaden die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, und schon gar nicht, um weitergehende Ziele der EU umzusetzen, die eher einen Ausbau von 80 Prozent bis 2030 als 65 Prozent notwendig machen. Schon für das 65-Prozent-Ziel reichen die Ausbaumengen und -ziele nicht aus, weil die Entwicklung des Bruttostrombedarfs eklatant unterschätzt wird. Zudem sollen weitere Hürden, zum Beispiel durch die Ausweitung der Smart-Meter-Pflicht bei kleinen PV-Anlagen eingezogen und das PV-Dachsegment ab 500 kWp Ausschreibungen unterworfen werden. Vorschläge für den Weiterbetrieb oder das Repowering von Windenergieanlagen liegen immer noch nicht auf dem Tisch, bei der Bioenergie droht eine Südquote die Zahl zu realisierender Projekte weiter zu reduzieren und auch die Potenziale von Geothermie und Wasserkraft werden mit dem vorliegenden Entwurf nicht gehoben. Auch die Eigenversorgung wird nicht ausreichend begünstigt, um Prosumern neue Anreize zu geben, wie es die EU-Erneuerbaren-Richtline vorsieht“, so Peter.
Enttäuschend sei zusätzlich, dass weiterhin keine Lösung für das Problem der negativen Strompreisfenster in Sicht sei. „Hier kann eine Kompensation nicht ausreichend gegensteuern. Es bedarf der Erkenntnis, dass ganz grundlegende Parameter des Strommarktdesigns geändert und an den Bedürfnissen der Erneuerbaren Energien ausgerichtet werden müssen“, so Peter. „Solange die Rahmenbedingungen im Energiemarkt weiterhin erhebliche Marktverzerrungen zu Ungunsten der Erneuerbaren Energien enthalten, bleibt das EEG für die Energiewende von entscheidender Bedeutung. Wir erwarten von den Abgeordneten erhebliche Nachbesserungen, denn nur der Erneuerbare-Energie-Mix ist zukunftsfähig“, so Peter abschließend.
Weiterführende Informationen:
Seine Kernforderungen für die EEG-Novelle hat der BEE hier zusammengefasst.
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