Neues FAQ-Papier zu Solardach-Auktionen

BSW-Info richtet sich an Handwerk und Projektierer und will Anzahl gültiger Fördergebote für gewerbliche Solardächer in diesem Jahr erhöhen – Auktionsvolumen für PV-Systeme auf Gebäuden steigt in 2022 von 0,3 auf 2,3 Gigawatt

Foto: Goldbeck Solar

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz ein FAQ-Papier erstellen lassen, das die wichtigsten Fragen für eine erfolgreiche Teilnahme an den Förderausschreibungen der Bundesregierung für die Gebäude-Photovoltaik beantwortet.

Hintergrund ist die erhebliche Aufstockung des Solardach-Auktionsvolumens für das Jahr 2022 auf 2,3 GW verteilt über drei Auktionstermine (1. April, 1. August, 1. Dezember 2022) und die wiederholt relativ hohe Zahl an Geboten, die aufgrund von Formfehlern vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen wurden. Den beiden PV-Gebäude-Ausschreibungen aus dem Jahr 2021 von zusammen 300 Megawatt (MW) standen gültige Gebote in Höhe von gerade einmal 383 Megawatt gegenüber. Zum Vergleich: Die Ausschreibungen ebenerdig errichteter Solarparks waren in den letzten Jahren regelmäßig mehrfach überzeichnet.

Das mit Unterstützung der Innovationsplattform The smarter E Europe erstellte neue FAQ-Papier richtet sich an Handwerker und Projektierer. Es beantwortet häufig gestellte Fragen zur Teilnahmeberechtigung an den EEG-Ausschreibungen oder nach speziellen Anforderungen an das Gebäude, auf dem eine Solarstromanlage errichtet werden soll. Auch zulässige Gebotsmengen und z. B. Aspekte einer Anlagenzusammenfassung werden behandelt. Schließlich werden das Gebots- und Zuschlagsverfahren erläutert und Tipps gegeben, was besonders zu beachten ist.

Der BSW hält ein wachsendes Teilnahmeinteresse an den kommenden PV-Auktionen für möglich. Neben den für 2022 fixierten Sonderausschreibungen könnte auch die starke Degression bei der Festvergütung gewerblicher Solardächer dazu beitragen.

Seit Anfang letzten Jahres erhalten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nur noch Solarstromanlagen mit einer Leistung unterhalb von 300 kWp Leistung eine Förderung für den eingespeisten Solarstrom. Betreiber von Solarstromanlagen mit einer höheren Leistung erhalten hingegen nur noch 50 Prozent ihres erzeugten Solarstroms vergütet, wenn sie zuvor nicht erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Im Falle einer Ausschreibungsteilnahme ist der Eigenverbrauch von Solarstrom jedoch ausgeschlossen.

Diese Einschränkungen sowie eine zu starke Degression bei der Festvergütung hatten 2021 in Deutschland zu einem spürbaren Rückgang der Photovoltaik-Nachfrage im Gewerbesektor geführt. Der BSW hält daher an seiner Kritik an den Ausschreibungen für Solarstromanlagen auf Gebäuden fest. Die Interessenvertretung der Solarbranche fordert neben dem Heraufsetzen der Ausschreibungsgrenze auf ein Megawatt von der Politik eine Zulassung von Eigenverbrauch auch im Falle einer Ausschreibungsteilnahme sowie eine schnelle EEG-Reform noch in diesem Frühjahr.

Das FAQ-Papier kann unter folgendem Link erworben werden: https://bsw.li/3fI5YmD

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