„Energie-Osterpaket“: Bundestag muss nachbessern

Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom attraktiver machen und ausreichend Flächen für Solarparks bereitstellen – EEG-Kabinettsentwurf in der Zielsetzung gut, Instrumente zur Zielerreichung aber weiter unzureichend

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sieht weiterhin einen erheblichen Nachbesserungsbedarf am aktuellen Gesetzesentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Solarbranche begrüßt zwar die Heraufsetzung der Solarenergie-Ausbauziele. Diese müssten nun aber auch mit wirksamen Maßnahmen politisch unterfüttert werden.

Der im Bundeskabinett heute im Rahmen des sogenannten „Energie-Osterpaketes“ beschlossene EEG-Gesetzesentenentwurf weise nach einer ersten Analyse des Branchenverbandes Mängel insbesondere bei den Rahmenbedingungen für die anteilige solare Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom auf. „Wir setzen darauf, dass der Bundestag den Gesetzesentwurf jetzt an entscheidenden Stellen nachbessern wird, um einen Ampel-Kurzschluss bei der Energiewende zu vermeiden“, erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

„Es ist nicht nachvollziehbar, wie die angestrebte Vervierfachung der jährlich installierten Solarstromleistung erreicht werden soll, wenn die Förderkonditionen für Prosumer nicht verbessert werden,“ so Körnig. Nach dem heute beschlossenen EEG-Kabinettsentwurf sollen künftige Solaranlagenbetreiber im Falle einer anteiligen Eigenversorgung für den nicht selbst verbrauchten und ins öffentliche Stromnetz eingespeisten überschüssigen Solarstrom die gleichen Einspeisevergütungen bzw. Marktprämien erhalten wie bisher. Besser gestellt werden lediglich neue Betreiber, wenn sie den Solarstrom vom eigenen Dach vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen und nicht anteilig selbst verbrauchen.

Körnig: „Diese Rechnung geht nicht auf. Der anteilige Eigenverbrauch von Solarstrom zählt zu den wichtigsten Investitionsgründen von privaten und gewerblichen Verbrauchern zur Errichtung von Solardächern. Verbraucher und Unternehmen wollen Solarstrom vom eigenen Gebäudedach zum Beispiel für das Laden eines E-Autos oder den Betrieb einer Wärmepumpe anteilig selbst verbrauchen. Eine deutliche Attraktivitätssteigerung für die Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom ist unverzichtbar, um bei der Energiewende im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor und auch beim Speicherausbau den gewünschten Turbo zu zünden.“

Zwar begrüße der BSW die geplante Anhebung der Auktionsvolumen zur Errichtung von Solarparks auf Freiflächen. „Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert, dass nun auch das aktuelle Standortkorsett für die Errichtung von Solarparks bundesweit hinreichend gelockert wird“, so Körnig. Auch hier sieht der BSW Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzesentwurf.

Gelegenheit für Nachbesserungen am EEG-Entwurf bietet das weitere Gesetzgebungsverfahren. Bis Anfang Juli soll das EEG von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und spätestens Anfang 2023 in Kraft treten.

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