BEE zur Strompreisbremse: Solidaritätsabgabe einführen, statt Energiewende zu gefährden
Aktuelle Pressemitteilung des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Die Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Simone Peter, kommentiert die heute bekanntgewordenen Änderungen des Regierungsentwurfs für eine Erlösabschöpfung wie folgt:
„Der überarbeitete Entwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft- und Klimaschutz enthält zwar Verbesserungen, das Kernproblem bleibt jedoch bestehen: Ein komplexer, fehleranfälliger Mechanismus zur Abschöpfung von Erlösen anstatt von Gewinnen riskiert gravierende Verwerfungen in der Erneuerbaren-Branche. Die geplanten Eingriffe in bestehende Vermarktungs- und Geschäftsmodelle sorgen bereits jetzt für massive Verunsicherung und die Stornierung von Projekten. Allein bei der Bioenergie wurden rund eine halbe Milliarde Euro an notwendigen Investitionen nicht getätigt. Auch 92 Prozent der Projektierer von PV-Anlagen rechnen damit, dass ihre Projekte mit der angekündigten Abschöpfung unrentabel werden.“
„Nicht nur liegen die Kostenstrukturen bei den Erneuerbaren Anlagen immer noch allzu nah oder gar deutlich über den aktuell in der Diskussion befindlichen Erlösgrenzen, auch Marktsegmente wie z.B. der PPA-Markt oder der Terminmarkt würden von dem geplanten Eingriff massiv gestört, was zu erheblichen Verwerfungen am Strommarkt führen könnte. Ebenso fehlen Anreize zur Bereitstellung von Flexibilitäten im Markt oder könnten völlig unterlaufen zu werden, wie zum Beispiel beim flexibel einsetzbaren Biogas. Durch die Rückabwicklung von Verträgen drohen eine Vielzahl juristischer Auseinandersetzungen und ein Milliardenschaden, der auch die Gefahr von Insolvenzen in sich birgt. Den weiter vorgesehenen Treppenansatz sieht die Branche – bestätigt durch das Gutachten der Kanzlei RAUE – als nicht EU-rechtskonform an.“
„Wir fordern die Bundesregierung auf, als Alternative zu einem bürokratischen, komplexen und vermutlich nicht praxistauglichen Modell, die auch vom Sachverständigen Rat geforderte steuerliche Lösung zu prüfen. Diese ist europarechtlich zulässig, einfach und effizient. Ansonsten droht der weitere Ausbau Erneuerbarer Energien massiv ausgebremst und der Weiterbetrieb vieler Bestandsanlagen riskiert zu werden.“
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