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„Windbeutel“ statt „Solarpaket“
Solarstromförderung nicht von Haushaltskürzungen betroffen
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Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. begrüßt, dass es im Zusammenhang mit den jüngsten Einsparungen der Bundesregierung zu keinen Kürzungen bei der Förderung von Solarstromanlagen kommen wird. Bedauerlich sei aber, dass es zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des „Solarpakets 1“ kommen wird, so der Branchenverband. Infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils verzögerten sich die Beratungen im Bundestag zum „Solarpaket 1“, das seit August als Gesetzesentwurf vorliegt und Marktbarrieren für den weiteren Ausbau der Photovoltaik aus dem Weg räumen soll. Das Gesetz soll nun erst 2024 abschließend vom Bundestag beraten und beschlossen werden. Heute wird stattdessen lediglich das „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien“ beschlossen. Dieses betrifft fast ausschließlich die Windenergie.
Dazu erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. Carsten Körnig: „Anstelle eines großen Solarpakets wird nun nur ein kleiner „Windbeutel“ unterm Weihnachtsbaum liegen. Doch wir sind zuversichtlich, dass der Bundestag zeitnah im neuen Jahr das versprochene Solarpaket schnüren wird. Es wird eine Reihe wertvoller Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthalten, hoffentlich auch einen Impuls für den Ausbau von Solarfabriken in Deutschland. Jede Verzögerung ist schmerzlich. Trost bietet aber die Zusage, dass es keine Kürzungen bei der Förderung von Solarstromanlagen geben wird. Dies ist wichtig, damit die Photovoltaik-Nachfrage auch 2024 wachsen und einen kraftvollen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen kann.“ In diesem Jahr wurden nach Angaben des BSW-Solar rund eine Million neue Solarstromsysteme in Deutschland installiert, vom kleinen Balkonkraftwerk bis zum Megawatt-Solarpark.
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