Neue Analyse stärkt Rolle der Agri-PV in der nationalen Klimastrategie
BEE: Frist für RED III endet - schnellstmögliche nationale Umsetzung unter Brancheneinbindung erforderlich
Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III
Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III
Mit dem heutigen Tag endet die Frist zur Umsetzung zentraler Bestimmungen aus der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III in deutsches Recht. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter mahnt schnelles Handeln seitens der Bundesregierung an, um Verzögerungen in den Verfahren und ein Nebeneinander gegensätzlicher Vorgaben für die Behörden zu vermeiden. Dies muss in enger Abstimmung mit der Branche erfolgen, um den Spezifika der erneuerbaren Sparten Rechnung zu tragen.
„Die EU-Notfallverordnung hat durch die Straffung von Verfahren zu einer deutlichen Beschleunigung bei den Genehmigungen für Energieinfrastruktur und Erneuerbaren Energieerzeugungstechnologien, allen voran Wind und Photovoltaik geführt. Die gestrafften Verfahren haben in die Arbeit der Behörden Eingang gefunden. Ziel der RED III ist es, diese Vereinfachungen dauerhaft zu etablieren.
Der Ampelkoalition gelang es nicht, die RED III fristgerecht in deutsches Recht zu überführen. Damit droht eine absurde Situation in den Genehmigungsbehörden: Diese müssten dann über einen Teil der Genehmigungsverfahren nach dem beschleunigten Prozedere entscheiden, für neu beantragte Verfahren wäre das alte, eigentlich überholte Genehmigungsregime maßgebend. Das Nebeneinander widersprüchlicher Vorgaben wird nur zu unnötiger Mehrarbeit und Konfusion in den Behörden führen. Das ist unbedingt zu vermeiden.
Die neue Bundesregierung muss die RED III jetzt schnellstmöglich in deutsches Recht überführen und dabei darauf achten, dass die Beschleunigungswirkung im Sinne der erneuerbaren Technologien ausgedehnt wird. Dabei sind branchenspezifische Anforderungen zu berücksichtigen.
Daneben sind auch im Kraftstoffsektor wichtige Weichenstellungen nicht erst mit dem heutigen Stichtag überfällig. Eine ambitionierte Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehr ist dringend geboten, um den Klimaschutzbeitrag erneuerbarer Kraftstoffe und Antriebe zu stabilisieren und perspektivisch auszuweiten. Ohne eine Perspektive, wie sich die Quote ab 2027 entwickelt, fehlt der Branche Planungssicherheit.
Auch andere Gesetze stehen noch vor der Umsetzung für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren, wie das PV-Paket, das Geothermie- und Wärmepumpengesetz oder das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz.“
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