Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist der Einladung des Bundesfinanzministeriums gefolgt, zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes aus dem Bundesfinanzministerium Stellung zu nehmen. Der vorliegende Referentenentwurf enthält aus Sicht des Interessenverbandes der Solar- und Batteriespeicherbranche wichtige Klarstellungen und Vereinfachungen bei der Anmeldung und den Stromsteuererklärungen für Photovoltaik-Betreiber und solare Prosumer. Unnötige bürokratische und steuerliche Hürden würden aber verbleiben, die im weiteren Gesetzgebungsverlauf beseitigt werden sollten.
Bei Fällen, in denen keine Stromsteuer anfällt, wie beispielsweise bei PV-Volleinspeiseanlagen, sollten stromsteuerliche Meldungen grundsätzlich entfallen, empfiehlt der BSW-Solar in seiner Stellungnahme.
Die geplante Neudefinition von Ladestationen ist nach Einschätzung des Branchenverbandes begrüßenswert. Sie vereinfache deren stromsteuerrechtliche Abwicklung einschließlich des bidirektionalen Betriebs. Allerdings sei im Gesetzentwurf die Rückspeisung aus stationären und mobilen Speichern (E-Autos) ins allgemeine Netz nicht berücksichtigt worden, so die Kritik des Bundesverbandes. Hierdurch entstehe – vom Gesetzgeber sicherlich unbeabsichtigt und im Widerspruch zum Koalitionsvertrag – eine doppelte Stromsteuer-Belastung, die eine flexible und systemdienliche Nutzung großer dezentraler Speicherkapazitäten wirtschaftlich behindere.
Der Referentenentwurf sieht zudem eine Stromsteuerbefreiung für Lieferungen innerhalb von Kundenanlagen, wie zum Beispiel bei Mieterstrom-Modellen, vor. Dies sollte auch gelten, wenn dabei ein Dienstleister mit der Abwicklung der Stromweitergabe und Abrechnung beauftragt wird. Lieferungen durch „Dritte“ innerhalb der Kundenanlage sollten genauso steuerbefreit werden, wie Lieferungen durch den Anlagenbetreiber selbst, fordert der BSW-Solar.