Gebäudemodernisierungsgesetz: Rückenwind für Solarheizungen

Berlin, 13.05.2026: Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) dürfte die Nachfrage nach Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung beleben. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die geplante Vereinfachung beim Einsatz von Solarthermie-Anlagen. Kritik übt der Branchenverband am Einfrieren der CO2-Bepreisung.

Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer erhalten künftig mehr Wahlfreiheit bei der Modernisierung ihrer Heizungen und beim Ersatz fossiler Energieträger. Die im neuen „Heizungsgesetz“ vorgesehene sogenannte „Biotreppe“ soll nach dem Kabinettsbeschluss künftig auch durch den Einsatz von Solarkollektoren erfüllt werden können. Dies entspreche dem Ziel der Bundesregierung, mehr Technologieoffenheit im Wärmesektor zu ermöglichen, so der BSW-Solar. „Solarthermie-Anlagen müssen einen Vergleich ihrer Emissionsbilanz mit Bioenergie keineswegs scheuen“, erklärt der Verband. Eine Kombination von Solaranlagen mit Wärmepumpen oder Bioenergie sei besonders empfehlenswert.

Kritisch bewertet der BSW-Solar hingegen die gestrige Entscheidung des Koalitionsausschusses, den CO₂-Preis 2027 für ein weiteres Jahr auf einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ einzufrieren. Diese Preisspanne liege deutlich unter den tatsächlichen Gesundheits-, Umwelt- und Klimafolgekosten fossiler Energien.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, sagt: „Eine soziale Abfederung notwendiger Klimaschutzmaßnahmen zugunsten einkommensschwacher Haushalte ist sinnvoll. Kurzfristige finanzielle Entlastungen dürfen jedoch nicht zulasten künftiger Generationen gehen. Durch das Ausbremsen der CO₂-Bepreisung wird ein zentrales Klimaschutzinstrument geschwächt. Für Investitionen in die Modernisierung unserer Energieversorgung braucht es vielmehr verlässliche Rahmenbedingungen. Ständiges energiepolitisches Hin und Her bremst den dringend notwendigen Wandel in deutschen Heizungskellern.“

Zudem fordert der BSW-Solar Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren. Insbesondere müsse der Nachweis solarer Deckungsanteile vereinfacht werden. Maßgeblich für die Bewertung sollte künftig der tatsächliche Wärmeertrag eines Kollektors sein – nicht mehr dessen Fläche.

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