Elf Verbände warnen vor neuer Netzgebühr für Solaranlagen

Breites Bündnis fordert Verzicht auf geplanten Prosumer-Aufschlag und warnt vor Investitionsbremse / Rechtsgutachten sieht erhebliche Verstöße gegen EU- und Verfassungsrecht

Elf namhafte Bundesverbände aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk wenden sich gegen Pläne der Bundesnetzagentur, Betreiber von Solaranlagen künftig mit zusätzlichen Netzgebühren zu belasten. In einem gemeinsamen Appell warnen sie vor erheblichen Nachteilen für den Ausbau der Solarenergie und fordern einen Verzicht auf den sogenannten Prosumer-Aufschlag. Ein neues Rechtsgutachten stellt zudem die Rechtmäßigkeit der geplanten Zusatzbelastung infrage.

Hintergrund ist die geplante Reform der Stromnetzentgelte. Dabei steht zur Diskussion, Haushalte, die einen Teil ihres Stroms mit einer eigenen Solaranlage erzeugen und selbst verbrauchen, künftig stärker an den Netzkosten zu beteiligen – unabhängig davon, wie stark sie das Stromnetz tatsächlich beanspruchen. Dies könnte die Wirtschaftlichkeit bestehender und neuer Solaranlagen erheblich verschlechtern und den Solarausbau deutlich ausbremsen. Das Problem verschärfe sich noch durch die von der Bundesregierung darüber hinaus geplanten Einschnitte bei der Solarstromförderung.

„Wer in eine eigene Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, darf dafür nicht mit zusätzlichen Gebühren bestraft werden. Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark das Stromnetz tatsächlich beansprucht wird – und nicht daran, ob jemand Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar).

Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Aufschlags äußert auch die Rechtsanwältin und Honorarprofessorin Prof. Dr. Dörte Fouquet in einem vom BSW-Solar beauftragten Gutachten. Sie sieht insbesondere Verstöße gegen europarechtliche Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung sowie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz für bestehende Anlagen.

Die Verbände fordern stattdessen eine faire und verursachungsgerechte Verteilung der Netzkosten. Sollte eine zusätzliche Beteiligung von Solaranlagenbetreibern erforderlich sein, müsse sich diese an der tatsächlich vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Bestehende Solaranlagen sollten zudem Bestandsschutz genießen.

„Deutschland braucht mehr Solardächer, Batteriespeicher und eine intelligente Nutzung der Stromnetze – keine neuen finanziellen Hürden für die Modernisierung unserer Energieversorgung im Strom-, Wärme- und Mobilitätsbereich“, so Körnig.

Dass zusätzliche Belastungen von Solaranlagenbetreibern auch in der Bevölkerung auf Vorbehalte stoßen, zeigt eine aktuelle repräsentative YouGov-Befragung unter 2.105 Wahlberechtigten: 46 Prozent lehnen eine stärkere Kostenbeteiligung ab, wenn diese unabhängig von der tatsächlich genutzten Netzanschlusskapazität erfolgt und die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen erheblich verschlechtert. Lediglich 25 Prozent befürworten sie.

Weiterführende Informationen:
Gemeinsamer Verbändeappell vom 8. Oktober 2026
Rechtsgutachten vom 30. September 2026

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