Solaranlagen-Betreiber bei Abregelung entschädigen

Bundesregierung plant entschädigungsfreie Abregelung von Ökostrom / EU-Projekt PV GRID empfiehlt klare Regeln und faire Entschädigungen für abgeregelten Solarstrom / BSW-Solar warnt vor Enteignung und schlechteren Investitionsbedingungen

Photovoltaik-Anlagen können Netzausbau reduzieren, wenn sie im Fall von Netzengpässen einen geringen Teil ihres Stroms nicht ins Netz abgeben. Voraussetzung für die Betreiber und künftigen Investoren dieser Anlagen sind faire Rahmenbedingungen und volle Entschädigung für die abgeregelte Energie. Eingriffe sollen nur bei drohender Netzinstabilität möglich sein. Zu diesem Schluss kommt die Expertengruppe des EU-Projektes PV GRID aus 16 EU-Staaten (https://bsw.li/1dQ7E32). Die Bundesregierung hat hingegen im Koalitionsvertrag angekündigt, EE-Anlagen auch bei negativen Strompreisen herunterregeln zu wollen, selbst wenn keine Netzengpässe drohen und fossile Kraftwerke weiter am Netz bleiben können.

Nach dem Willen der Bundesregierung müssten Neuanlagen vom Netzbetreiber und von Direktvermarktern künftig ansteuerbar sein. Sie sollen das Recht bekommen, bis zu fünf Prozent der Jahresarbeit einer Solarstromanlage unentgeltlich abzuregeln, ohne dass die Anlagenbetreiber wie bisher für die entgangene Einspeisevergütung entschädigt werden. „Das ist ein weiterer Versuch, die Wirtschaftlichkeit von Solarstromanlagen zu verschlechtern. Die Umsetzung dieses Vorhabens wäre eine teilweise Enteignung der Anlagenbetreiber durch die Hintertür“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). „Wenn künftig Ökostrom einfach entschädigungsfrei abgedreht werden kann, nimmt der Druck ab, Stromnetze zügig dem tatsächlichen Bedarf entsprechend auszubauen. Die Rechnung dafür sollen die Bürger, Landwirte und mittelständischen Unternehmen bezahlen, die drei Viertel der bundesweit installierten Solarstromleistung stellen.“

Netzengpässe treten bei Solarstrom-Anlagen bislang nur sehr punktuell auf. Anders als andere Kraftwerke werden sie größtenteils ans Niederspannungsnetz angeschlossen, der Strom wird meist in der Nähe verbraucht. Daher müssen die Anlagen aufgrund des gut ausgebauten Verteilnetzes bisher nur in sehr seltenen Ausnahmefällen abgeregelt werden. Selbst große Photovoltaik-Kraftwerke, die an höhere Spannungsebenen angeschlossen werden, verzeichnen bislang eine Abregelungsquote von deutlich unter einem Prozent.

Der BSW-Solar koordiniert das im Rahmen des EU-Programms „Intelligente Energie für Europa“ geförderte Projekt PV GRID, an dem unter anderem zahlreiche nationale Solarverbände sowie Betreiber von Stromverteilnetzen teilnehmen – insgesamt 20 Partner aus 16 EU-Ländern. Ziel des bis Oktober 2014 laufenden Projekts ist es, regulatorische Hindernisse abzubauen, die einer besseren Integration von großen Mengen Solarstrom in die europäischen Stromnetze im Wege stehen.

ZUM WEITERLESEN

Pressemitteilung des BSW-Solar zu Abregelung: https://bsw.li/1jNmr72

Link zu Empfehlungen des EU-Projekts PV-GRID: https://bsw.li/1dQ7E32

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Eva Bretschneider
Stv. Pressesprecherin
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