Rebranding
Spekulationen über EEG-Umlage belegen Mängel im Berechnungsverfahren
BEE sieht keine Mehrkosten für den
Ausbau Erneuerbarer Energien
BEE sieht keine Mehrkosten für den
Ausbau Erneuerbarer Energien
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geht davon aus, dass im kommenden Jahr unterm Strich keine höheren Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Verbraucher entstehen. Sollte die EEG-Umlage dennoch angehoben werden, wäre das lediglich die Folge der mangelhaften gesetzlichen Berechungsgrundlage. Zu viel gezahlte Beträge würden den Verbrauchern dann gut geschrieben und durch Korrekturen bei der Berechnung im Folgejahr ausgeglichen. Dieser Ausgleich kommt allerdings erst mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bei den Verbrauchern an. Der BEE fordert daher, die Bestimmungen zu ändern und insbesondere das letzte Quartal eines laufenden Jahres in die Prognose für die neue EEG-Umlage einzubeziehen.
„Die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien wird von den Übertragungsnetzbetreibern jeweils Mitte Oktober für das Folgejahr festgelegt. Bei dieser Prognose fließen nur die Ausgaben und Einnahmen der ersten neun Monate des laufenden Jahres ein. Das letzte Quartal hingegen bleibt unberücksichtigt. Dieses Quartal bringt aber für die Kostenbilanz der Erneuerbaren-Förderung eines Jahres erfahrungsgemäß noch erhebliche Veränderungen mit sich“, erläutert Björn Klusmann, BEE-Geschäftsführer.
So werde im Herbst und Winter mehr Strom verbraucht als in den Sommermonaten. Dadurch steigen die Einnahmen des EEG-Kontos aus der Umlage, die für jede verbrauchte Kilowattstunde gezahlt werden muss, an. Gleichzeitig nehmen die Ausgaben für die Vergütung von Ökostrom in dieser Zeit ab, da beispielsweise weniger Solarstrom produziert wird. Unterm Strich verbessert sich so der Kontostand des EEG zum Jahresende. Diese Verbesserung bleibt bei der Abschätzung der Umlage für das Folgejahr bisher unberücksichtigt, was zu unnötig hohen Umlagewerten führen kann.
„Der BEE fordert daher, dass die Berechnungsgrundlage in der so genannten Ausgleichsmechanismusverordnung angepasst und eine angemessene Kalkulation des letzten Quartals einbezogen wird. Dadurch könnte eine realitätsnähere EEG-Umlage berechnet und unnötige Schwankungen vermieden werden“, sagt Klusmann.
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