Das Pariser Klimaschutzabkommen muss in Deutschland gelebt werden – auch bei der aktuellen Rechtssetzung

Aktuelle Informationen zum Pariser Klimaschutzabkommen

Anlässlich der heutigen Anhörung des Deutschen Bundestages zur Mantelverordnung, in der der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) als Sachverständiger vertreten war, erklärt der stellvertretende Geschäftsführer Harald Uphoff: „Wir stehen als Weltgemeinschaft vor der Aufgabe, die Klimaschutzziele von Paris umzusetzen. Klimaschutz darf nicht zur Verhandlungssache einzelner Staaten werden. Deutschland und Europa müssen angesichts des möglichen Ausstiegs der USA aus dem Pariser Klimaschutzabkommen beim Klimaschutz eine noch aktivere Rolle einnehmen.“

Deutschland wird dann ein Vorbild sein, wenn es tatsächlich voranschreitet und seine internationalen Ankündigungen mit wirkungsvollen nationalen Maßnahmen untermauert. Die einzelnen Energiesektoren müssen jetzt dekarbonisiert werden. Dies gilt auch für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), zu deren Weiterentwicklung es heute im Wirtschaftsausschuss des Bundestags eine Anhörung gab. Der BEE erkennt an, dass die Bundesregierung versucht, die KWK auf die künftigen Erfordernisse des Energieversorgungssystems und des Klimaschutzes auszurichten. Der BEE begrüßt daher die Innovationsausschreibungen bei der KWK. Allerdings sind die Schritte insgesamt zu zaghaft. So soll der Wärmeanteil der Erneuerbaren Energie bei künftigen Ausschreibungen, über das gesamte KWK-Segment bezogen, zunächst bei lediglich 8 Prozent liegen und bis 2021 auf 11 Prozent steigen – und dies für Projekte, die erst bis Mitte des nächstens Jahrzehnts umgesetzt werden müssen. „Das sind Trippelschritte für den Klimaschutz. Die im Verordnungsentwurf enthaltene Benachteiligung und systematische Unterschätzung der Potenziale der Bioenergie ist gleichfalls nicht nachvollziehbar“, führt Uphoff weiter aus.

In der Bundestagsanhörung wurde auch über die Verordnung für technologieoffene Ausschreibungen von Erneuerbaren Energien diskutiert. „In dieser Verordnung ist leider keinerlei Fortschritt für die Energiewende erkennbar, hier werden eher neue Probleme geschaffen“, meint Uphoff zu diesem Vorhaben. Der BEE betrachtet sogenannte technologieoffene Ausschreibungen kritisch, da sie in Folge von technologischen Monokulturen und regionaler Klumpenbildung Risiken für die System- und Netzsicherheit beinhalten. Zudem ist das Ausschreibungsdesign so angelegt, dass es keinen fairen Wettbewerb zwischen den Erneuerbaren Energieträgern geben kann. Der BEE bedauert auch, dass das bewährte Referenzertragsmodell bei der Windenergie auf Wunsch der EU-Kommission nicht zur Anwendung kommen soll. Die Verordnungsvorschläge, die den Wegfall ausgleichen sollen, werden dies nicht leisten können.

„Es wäre sehr hilfreich, wenn die Bundesregierung und die EU-Kommission die Energiewende unterstützen anstatt ständig verkomplizieren würden, zumal der Wegfall des Referenzertragsmodells die Kosten absehbar eher erhöhen als senken wird“, kommentiert Uphoff die Entwicklung. „Wir brauchen jetzt den dringend gebotenen Weitblick und das notwendige Systemdenken statt Politik in klein-klein.“

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