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Solarstrom auf Dächern und Fassaden

Photovoltaik ist ein Alleskönner in der Gebäudehülle. Die Anwendungsbereiche gehen von klassischen Dachanlagen aller denkbaren Größen bis hin zu aufwendig integrierten Fassadenanlagen. Ebenso vielfältig wie die Errichtungsart einer Gebäude-Photovoltaikanlage sind ihre Einsatzmöglichkeiten. Sie reichen von der klassischen Volleinspeisung über die Eigenverbrauch-Anlage bis hin zu Mieterstromanlagen. Neben dem Direktverbrauch oder der Netzeinspeisung kann der erzeugte Solarstrom auch in stationären oder mobilen Speichern verwendet werden. Hinter letzteren verbirgt sich nichts anderes als Elektrofahrzeuge, die – wenn sie fit für das „bidirektionale Laden“ sind – zur fahrenden Solarbatterie werden.

E-Mobilität und Photovoltaik kombinieren

Immer mehr Unternehmer in Deutschland wollen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und investieren in eigene Photovoltaik-Anlagen, in die Elektrifizierung des eigenen Fuhrparks sowie in Ladesäulen und Wallboxen für die eigene Belegschaft. Eine Kombination von Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und E-Fahrzeugen ist auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Denn Solarstrom aus der eigenen Solarstromanlage für Gewerbebetriebe ist meist preiswerter als der Strom vom Energieversorger. Zudem können Unternehmen ihre Lastprofile optimieren und durch vermiedene Lastspitzen Kosten reduzieren. Schlussendlich ist auch die Förderkulisse von der Kaufprämie über Landesförderprogramme bis hin zu Förderungen für Ladeinfrastruktur in den letzten Monaten deutlich verbessert worden. Den Weg zur praktischen Umsetzung weist der Gewerbe-Ratgeber Photovoltaik und Elektromobilität sinnvoll kombinieren, den der BSW bereits 2019 erstellt hat und der zum Selbstkostenpreis (Druck und Versand) im Online-Shop bestellt werden kann.

Mieterstrom und Quartierskonzepte

Die Nutzung von Solarstrom wird in den großen Städten immer interessanter. Dadurch können endlich auch Bewohner von Mehrfamilienhäusern vom günstigen Solarstrom profitieren. Mieterstrom und Quartiersversorgung verbinden Verbraucherwünsche nach preiswerter und sauberer Energie mit neuen Chancen für die Energie- und Wohnungswirtschaft und natürlich den Klimaschutz: Dabei geht es um mehr als die Belieferung der Bewohner mit sauberer Energie. Mit dem Einstieg in Mieterstrom- und Quartierslösungen wird die Haustechnik modernisiert und damit ein Investitionsstau abgebaut. Gänzlich neue Optionen eröffnen sich – beispielsweise für das Energiemanagement, die Erfassung von Verbrauchsdaten oder den Einstieg in die Elektromobilität. Weitere Informationen zum Thema Mieterstrom finden Sie in unserem Anwenderleitfaden und Mustervertrag: Mieterstrom in der Praxis.

Netzintegration und Redispatch

Solarstrom stellt inzwischen einen immer größeren Anteil am Strommix. Damit wächst auch die Verantwortung der Solarstrom-Produzenten für die Netzstabilität und es entstehen neue Anforderungen für das Redispatch 2.0, bislang auch bekannt unter dem Begriff Einspeisemanagement oder „EinsMan“.

Seit dem 1.10.2021 ist der Redispatch 2.0 in Kraft und ersetzt seitdem das bisherige Einspeisemanagement. In das Redispatch 2.0 werden auch PV-Anlagen und Speicher über 100 kW einbezogen. Bei Anlagen unter 100 kW Leistung hat der Netzbetreiber das Wahlrecht, Anlagen, die steuerbar sind, einzubeziehen. Obwohl die kleineren Anlagen nachrangig vorgesehen sind, machen einige Netzbetreiber offenbar davon Gebrauch.

Auf PV-Anlagenbetreiber kommen erhebliche Änderungen bei der Datenerhebung und -übermittlung zu. Denn zum einen müssen Daten bereitgestellt werden, die bisher nicht geliefert werden mussten, z. B. Echtzeitdaten. Das kann bei Bestandsanlagen zu teils erheblichen technischen Nachrüstungsanforderungen führen. Nach beharrlicher Verbändearbeit hat die BNetzA in der Mitteilung Nr. 7 dargelegt, dass Netzbetreiber nicht verpflichtet sind, Echtzeitdaten zu erheben, wenn damit Umrüstungen erforderlich werden und keine Netzengpässe zu erwarten sind.

Zum anderen werden neue Marktrollen für die betroffenen Anlagen definiert. PV-Anlagenbetreiber müssen einen Einsatzverantwortlichen (EIV) und einen Betreiber der Technischen Ressource (BTR) beim Netzbetreiber benennen. Diese Funktion kann zwar grundsätzlich auch vom Anlagenbetreiber selbst übernommen werden, ist aber mit weiteren Anforderungen und Investitionen in die Kommunikationstechnik verbunden. Damit werden Anlagenbetreiber auch von Bestandsanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW in die Direktvermarktung gedrängt.

Da bis zum 1.10.2021 die notwendigen Prozesse nicht umgesetzt werden konnten, wurde eine Übergangsregel eingeführt, die bis zum 1.3.2021 gilt. In dieser Phase gelten im Grundsatz die Regeln des bisherigen Einspeisemanagements, ein bilanzieller Ausgleich ist noch nicht möglich. Ab dann beginnt ein dreimonatiger Testbetrieb (Übergangsphase). Ab dem 1.6.2022 soll dann der reguläre Prozess starten können.

Fachgruppe PV-Gebäude und Prosumer

Die Fachgruppe beschäftigt sich mit politischen Fragestellungen von Gebäude-PV-Anlagen, insbesondere im Bereich des EEG, der Marktintegration und des Prosuming. Dabei befasst sich die Fachgruppe u.a. mit politischen Hemmnissen beim Ausbau der Photovoltaik und diskutiert Konzepte u.a. in den Bereichen Eigenversorgung, Direktstromlieferung sowie weiteren lokalen PV-Prosumer-Modellen. Die politische Arbeit des BSW unterstützt die Fachgruppe durch Bewertung und Analyse von Gesetzesvorschlägen sowie bei der Erarbeitung von politischen Stellungnahmen. Die Fachgruppe wurde Ende 2021 neu gestartet und folgt der Fachgruppe PV-Kommunikation.

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