Ab sofort: CE-Kennzeichen für alle tragenden Bauteile der Mounting Systems

Bauteile mit der CE-Kennzeichnung nach Richtlinie EN1090 versehen

Seit Juli 2012 gehört die Mounting Systems GmbH zu den ersten Herstellern von Solar-Montagesystemen, deren tragende Bauteile mit der CE-Kennzeichnung nach der Richtlinie EN1090 versehen werden können. Die Kennzeichnung dokumentiert, dass die Gestellsysteme, Dachanbindungen und Verbindungselemente bereits heute den ab dem 1. Juli 2014 verpflichtend geltenden technischen Standards und Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union (EU) entsprechen. Damit sind die Produkte von Mounting Systems in der EU frei handelbar. Mit dem Gütesiegel verringert sich der Zertifizierungsaufwand im europäischen Ausland, denn es gilt nur noch eine europäische Norm. Darüber hinaus gewinnt der Kunde Rechtssicherheit.

„Viele Kunden fragen aktuell nach dem Gütesiegel. Diesem Wunsch kommen wir mit der frühzeitigen CE-Zertifizierung schon jetzt nach“, sagt Stefan Spork, Managing Director bei Mounting Systems. Die Experten vom TÜV Rheinland haben, nach umfassender Prüfung, die Leistungsfähigkeit des internen Qualitätsmanagementsystems und den Prozess der werkseigenen Produktionskontrolle bestätigt. Mit dem neuen CE-Kennzeichen beweist der Gestellproduzent aus Brandenburg, dass er über die erforderliche technische Ausrüstung und qualifizierte Mitarbeiter verfügt und die wesentlichen Eigenschaften der Produkte über die gesamte Lieferkette gewährleisten kann. „Dank unserer hervorragenden Qualitätssicherung haben wir den Konformitätsnachweis bereits zwei Jahre vor der verpflichtenden Einführung erhalten“, sagt Spork.

Derzeit gilt für Montagesysteme eine Vielzahl nationaler technischer Regeln. Um die Qualitätskontrolle europaweit zu standardisieren, müssen ab dem 1. Juli 2014 alle Hersteller von Tragwerken aus Aluminium oder Stahl die europaweit gültigen technischen Standards nach EN1090 erfüllen. Zusätzlich sind Unternehmen verpflichtet, bei der statischen Auslegung nach Eurocode zu rechnen und eine werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090 Teil 2 und/oder 3 zu gewährleisten.

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