55 Prozent für schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien – Solarwirtschaft warnt: EE-Markteingriffe zur Finanzierung der Strompreisbremse sowie steigende Kosten könnten Energiewende ausbremsen – BNetzA müsse zur Vermeidung anhaltender Unterzeichnung PV-Auktionen neue „Inflationsklausel“ schnell umsetzen
Eine Bevölkerungsmehrheit von 55 Prozent neigt zu der Einschätzung, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise beschleunigt werden sollte, da diese künftig für eine sichere und klimafreundliche Energieversorgung in Deutschland noch wichtiger werden. Weniger als ein Drittel (31 Prozent) meinen eher, dass die Energiewende in Deutschland an Bedeutung verloren habe und das Land auch längerfristig wieder stärker auf Kohle und Atomkraft setzen solle. Dies geht aus einer Ende November vom Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführten repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) hervor (vgl. Pressegrafik).
Enttäuscht zeigte sich der BSW über die Verhandlungsergebnisse der Ampel-Koalition zur Finanzierung der Strompreisbremse. Die damit verbundenen Markteingriffe in den Betrieb von EE-Kraftwerken seien unverhältnismäßig. Sie würden dem weiteren marktgetriebenen Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) zum Teil Investitionssicherheit und Liquidität entziehen. Der BSW befürchtet, dass sich die vom Deutschen Bundestag nunmehr auf den Weg gebrachte Erlösabschöpfung u.a. bremsend auf die Investitionsbereitschaft von Solarpark-Projektierern auswirken könnte. Diese müssten künftig mit noch spitzerem Bleistift kalkulieren, wenn sie ihren Solarstrom förderfrei z.B. mittels Power-Purchase-Agreements (PPA) vermarkten wollen. Nahezu zehn Gigawatt derartiger Solarkraftwerke würden sich nach BSW-Angaben derzeit in Deutschland in Planung befinden. Der Branchenverband bemängelt, dass bestehende Spielräume der EU-Notfall-Verordnung nur unzureichend im Sinne der Energiewende genutzt wurden. BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Erhebliche Kostensteigerungen bei der Finanzierung und Errichtung neuer Solarkraftwerke haben in den Verhandlungen leider nur unzureichend Niederschlag gefunden.“ Nur ein Teil der Expertenempfehlungen seien im Verlauf der politischen Verhandlungen aufgegriffen worden. So will die Bundesregierung auf eine Rückwirkung der Erlösabschöpfung weitestgehend verzichten. Der BSW begrüßt zudem, dass keine Erträge von Solarstromanlagen mit einer Leistung unterhalb von einem Megawatt abgeschöpft werden sollen.
Im Rahmen der politischen Einigung zur Strompreisbremse hat sich die Koalition zudem darauf verständigt, die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu einer stärkeren Anhebung der Auktionshöchstwerte zu autorisieren. Körnig: „Wir appellieren an die Bundesnetzagentur, diesen größeren Ermächtigungsspielraum vor der nächsten Solarpark-Ausschreibung vollständig zu nutzen.“ Von den in diesem Jahr insgesamt von der Bundesregierung vorgesehenen Ausschreibungsvolumen von 3,6 GW an neuer Solarpark-Leistung waren nur 2,4 GW bzw. 2/3 des Volumens gezeichnet worden. Der BSW hatte die Bundesregierung bereits im Vorfeld vor dem Hintergrund von Kostensteigerungen und einer zu starken Deckelung der zulässigen Gebotshöchstwerte davor gewarnt. Nach dem nun eingeräumten Ermächtigungsspielraum kann die BNetzA den aktuell im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankerten Gebotshöchstwert von 5,9 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf 7,375 ct/kWh anheben. Im kommenden Jahr sieht das EEG ein Ausschreibungsvolumen von bis zu 5,85 GW an neuer Solarpark-Kraftwerksleistung vor.
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