NIS-2 und KRITIS-Dachgesetz

Wer ist im Energiesektor betroffen?

Der BSW-Solar hat in Kooperation mit dem BSW-Mitgliedsunternehmen orka Partnerschaft mbB die wichtigsten Informationen zu dieser Frage bereitgestellt und kompakt in einem FAQ-Papier zusammengefasst.

Die europäische NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union zu gewährleisten. In Deutschland wurde die NIS-2-Richtlinie durch das BSI-Gesetz (BSIG) umgesetzt, das am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten ist.

Für den Energiesektor gelten darüber hinaus spezialgesetzliche Vorschriften in den §§ 5c ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die ebenfalls der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie dienen und zeitgleich in Kraft getreten sind.

Neben der Cybersicherheit hat der europäische Gesetzgeber mit der CER-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2557) auch die physische Resilienz kritischer Einrichtungen in den Blick genommen. Die CER-Richtlinie wurde in Deutschland durch das KRITIS-Dachgesetz umgesetzt, das seit dem 17.03.2026 gilt. Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen zu Maßnahmen zur Stärkung ihrer physischen Widerstandsfähigkeit – etwa gegen Naturkatastrophen, Sabotage oder terroristische Angriffe.

 

Weitere Informationen:

BSI-Registrierungspflicht

Aktualisiertes FAQ zu NIS2 und KRITIS

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