BEHG-Novelle sichert Übergang – setzt aber zu wenig Anreize für Erneuerbare

Der BEE hat gestern seine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelgesetzes (BEHG) eingereicht.

Der Verband begrüßt einige der darin enthaltenen rechtlichen Klarstellungen, kritisiert aber das Ausbleiben ambitionierter Steuerungssignale zur Defossilisierung entscheidender Sektoren.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Referentenentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf die Verschiebung des EU-ETS 2 reagiert und für das Jahr 2027 einen verlässlichen Rahmen schaffen will. Positiv ist, dass die Übergangsphase rechtlich geordnet und mit flankierenden Anpassungen im Verordnungsrecht unterlegt wird. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass der Entwurf auch wichtige Verwaltungsvereinfachungen, insbesondere für Doppelbilanzierungen enthält.

Aus Sicht des BEE bleibt der Entwurf jedoch hinter den Erfordernissen der Energiewende zurück. Die vorgesehene Fortführung des CO2-Preiskorridors bei 55 bis 65 Euro schafft zwar Kontinuität, setzt aber keine zusätzlichen Anreize für erneuerbare Wärme, erneuerbare Mobilität und sektorengekoppelte Lösungen. Eine markbasierte Fortentwicklung des Preises würde eine stärkere Lenkungswirkung entfalten. Somit könnten die Lenkungs- und Investitionssignale zugunsten Erneuerbarer Energien schwächer ausfallen. Gerade in der Übergangsphase bis 2028 braucht jedoch es ein klares Signal, dass fossile Energieträger weiter zurückgedrängt und erneuerbare Alternativen konsequent gestärkt werden.

BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser: „Der Entwurf ist zwar ordnungspolitisch nachvollziehbar, aus energie- und klimapolitischer Sicht jedoch zu zurückhaltend. Die CO2-Bepreisung muss so ausgestaltet werden, dass sie auch in der Übergangsphase ihre Lenkungswirkung zugunsten von 100 Prozent Erneuerbaren in allen Sektoren wirksam entfalten kann.“

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